Die Gemeinde Neubiberg will ihre Bäume schützen. Vor allem bei Bauprojekten in Gebieten, für die noch kein Bebauungsplan besteht. Diesem Zweck dient die Baumschutzverordnung, wie sie der Gemeinderat Ende November beschlossen hat. Sie liegt noch bis einschließlich 27. Dezember während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr und Donnerstag 14 Uhr bis 17.30 Uhr) im Bauamt aus. An diesem Tag endet auch die Einspruchsfrist. Die Verordnung ist abrufbar unter neubiberg.de.
Baumschutz:Ende der Einspruchsfrist
© SZ vom 19.12.2018 / abo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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