Große Koalition:Zwei Gesetze für die Zuwanderung von Fachkräften

Zuwanderung Arbeit Gesetz

Etwa 100 junge Leute mit Fluchthintergrund besuchen im neuen Schuljahr die speziell für sie eingerichteten Klassen an der Freisinger Berufsschule, die auf eine Ausbildung beziehungsweise das Berufsleben vorbereiten.

(Foto: dpa)
  • Vertreter der großen Koalition haben sich auf einen Entwurf für ein Fachkräftezuwanderungsgesetz geeinigt.
  • Allerdings wird nicht ein Gesetz sondern zwei separate Gesetze verabschiedet: Zusätzlich zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz gibt es noch ein Beschäftigungsduldungsgesetz.
  • Vor allem für IT- und Pflegekräfte soll der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtert werden.

Von Constanze von Bullion und Henrike Roßbach, Berlin

Union und SPD haben sich am Dienstag in letzter Minute auf einen Kompromiss zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz geeinigt. Wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums bestätigte, kommt das Gesetz an diesem Mittwoch ins Kabinett. Anders als ursprünglich geplant, sollen statt eines Entwurfs nun allerdings zwei Gesetzentwürfe vorgelegt werden. "Zum einen steht im Kabinett das Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf der Tagesordnung, zum Zweiten ein Beschäftigungsduldungsgesetz", so der Sprecher.

Erstmalig in der Geschichte der Bundesrepublik werden damit zwei Gesetze auf den Weg gebracht, die Einwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt regeln. Grund ist der wachsende Fachkräftemangel, der mit Arbeitnehmern aus Deutschland und der EU nicht mehr zu beheben ist. Menschen aus Nicht-EU-Staaten und Zuwanderern auch ohne Anspruch auf Asyl soll damit der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden. Innenminister Horst Seehofer (CSU) hatte den Gesetzentwurf mit Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) abgestimmt. Das Ergebnis aber stieß auf scharfen Widerspruch bei CDU-Innenpolitikern. Bis Dienstagabend wurde nachverhandelt, das Ergebnis sind zwei Gesetzentwürfe. So soll Erwerbsmigration vom Asylrecht klarer getrennt werden.

Mathias Middelberg, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, zeigte sich zufrieden mit dem Kompromiss. "Wir haben beim Fachkräfteeinwanderungsgesetz wirklich Verbesserungen erreicht", sagte er der Süddeutschen Zeitung. "Beim Wechsel vom Asylrecht zur Zuwanderung in den Arbeitsmarkt müssen wir darauf achten, dass wir die Hürden hoch halten, damit Asylverfahren nicht zur Jobsuche genutzt werden", so Middelberg. Diesem Ziel sei man näher gekommen.

Im Zentrum des Konflikts stand die geplante "Beschäftigungsduldung" für Zuwanderer, die eigentlich ausreisen müssten, in Deutschland aber geduldet sind und gut integriert. Wer in dieser Gruppe seit eineinhalb Jahren einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgeht, seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann und seine Identität nicht verschleiert, soll in Deutschland bleiben können.

Die geplante Regelung sei "eine zweistufige Ausnahmeregelung für ausreisepflichtige Ausländer, ihre Ehegatten und ihre minderjährigen Kinder nach nur drei bis vier Jahren", hatten jedoch CDU-Innenpolitiker in einem Brief gewarnt. Trotz ihrer Intervention bleibt es aber bei der Beschäftigungsduldung. Das geht aus einem Faktenpapier zu dem Kompromiss hervor, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt.

Mit der Beschäftigungsduldung werde "ein schnellerer Weg für eine langfristige Perspektive geschaffen", heißt es in dem Papier. Geplant ist nun eine 30-monatige Beschäftigungsduldung, ursprünglich waren nur zwei Jahre im Gespräch gewesen. Anschließen soll sich in Zukunft die Möglichkeit, einen Aufenthaltstitel zu erwerben. "Die bisherige Frist von acht Jahren wird dadurch deutlich verkürzt", heißt es in dem Papier. Allerdings sollen dem Vernehmen nach einige Regelungen aus dem Gesetz zunächst nur für fünf Jahre gelten und dann überprüft werden. Auf Wunsch der Union soll der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt vor allem für IT- und Pflegekräfte erleichtert werden, nicht hingegen für alle Berufe. Auch bei der Nachqualifikation in Deutschland und der Anerkennung von Schulabschlüssen hat die Union noch strengere Regelungen erwirkt.

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