Fahrverbote:Wenn Gerichte den Verkehr regeln

Seit Jahresbeginn dürfen Dieselautos nicht mehr nach Stuttgart fahren. Auch andere Städte könnten bald nachziehen.

Von Michael Bauchmüller

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(Foto: SZ-Grafik)

Das Jahr der Fahrverbote hat begonnen. Seit dieser Woche dürfen auswärtige Dieselfahrzeuge nicht mehr in die Stuttgarter Innenstadt, wenn sie nicht mindestens die Euro-5-Norm erfüllen. Für Anwohner greift das Fahrverbot zum 1. April. Und es ist erst der Anfang.

Wo sich Verwaltungsgerichte mit Klagen für bessere Luft beschäftigten, haben sie zuletzt reihenweise Fahrverbote zugelassen oder angeordnet. In Berlin etwa sollen Mitte des Jahres ältere Dieselfahrzeuge von einzelnen, besonders belasteten Straßenabschnitten verschwinden, in Hamburg gibt es ähnliche Verbote bereits.

In Köln könnten von April an Diesel bis Euro 4 aus der Innenstadt ausgesperrt werden, von September an auch Autos der Euro-5-Norm. Das Land Nordrhein-Westfalen hat Berufung eingelegt. Derweil haben die Verfahren zu 20 weiteren Städten, angestrengt von der Deutschen Umwelthilfe, noch gar nicht begonnen.

In Nordrhein-Westfalen, wo Gerichte gleich in mehreren Städten Fahrverbote verlangten, sind nach Zahlen des NRW-Verkehrsministeriums 2,1 Millionen Fahrzeuge von Fahrverboten betroffen. Nur 900 000 Diesel entsprechen schon der neueren Euro-6-Norm. Über die Emissionen sagt das allerdings nur bedingt etwas aus. Nach Erhebungen des Umweltbundesamtes stoßen auch viele Euro-6-Diesel auf der Straße ein Vielfaches dessen aus, was der Stickoxid-Grenzwert erlaubt.

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