Korrekturen:Fremdes Eigentum

(Foto: Luis Murschetz (Illustration))

Darf man Strand- und Treibgut behalten, wie es jüngst bei uns hieß? Nein, Angespültes muss in jedem Fall gemeldet werden.

In "Hoppla!" vom 4. Januar im Ressort Wirtschaft war zu lesen, Treib- und Strandgut könne grundsätzlich behalten werden. Das ist falsch. In Deutschland gehört Angespültes dem Eigentümer, der Fund muss gemeldet werden.

© SZ vom 08.01.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: