Der kleine Hacker:Leutnant von Köpenick

Die Tat zeigt, wie einfach der Zugriff auf fremde Daten ist.

Von Heribert Prantl

Es waren keine Regierungs-Trolle aus Russland, es war keine Daten-Gang aus China; es war ein junger Mann aus Hessen, der noch bei seinen Eltern wohnt. Beim Hacken war er nicht sehr professionell, er hat viele Spuren hinterlassen, hat es den Fahndern leicht gemacht. Das gerade ist ja das Aberwitzige an dem Fall: Mit simplen Mitteln, ganz ohne Schadsoftware, wurde viel Schaden und maximale Aufregung verursacht.

Der Schüler aus Hessen hat, von seinem Jugendzimmer aus, die für die Datensicherheit zuständigen Stellen vorgeführt. Er hat mit simplen Mitteln demonstriert, dass es diese Datensicherheit nicht gibt - und dass der Datenschutz in Deutschland seinen Namen eigentlich nicht verdient. Man kann dem jungen Mann für diese Demonstration dankbar sein. Er ist so eine Art Hauptmann von Köpenick im digitalen Zeitalter - oder eher, angesichts seiner Jugendlichkeit: ein Leutnant von Köpenick. Er hat gezeigt, wie einfach der Zugriff auf fremde Daten ist. Das war illegal, ist aber lehrreich.

Strafbar und strafwürdig ist die Tat gleichwohl. Da ist es ein Glück, dass der Täter noch keine 21 Jahre alt ist. Also kann die Justiz das fantasievolle Jugendstrafrecht anwenden - und dem jungen Mann eine Internetsperre auferlegen. Das wirkt vielleicht auch abschreckend auf die ganze Hacker-Szene.

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