Nach Urteil:Mietrückstände könnten künftig nur unter Vorbehalt beglichen werden

Mieten

Eine Wohnanlage in München.

(Foto: dpa)

Um zu verhindern, dass Münchner ihre Wohnungen verlieren, zahlt das Sozialreferat weiter für säumige Mieter. Nach einem Gerichtsurteil wird das aber möglicherweise an eine Bedingung geknüpft.

Von Stephan Handel

Die Stadt sucht nach Wegen, Bürgern auch weiterhin zu helfen, wenn denen wegen Mietrückständen die Kündigung der Wohnung droht. Anlass ist ein Urteil des Amtsgericht von vergangener Woche: Obwohl das Sozialreferat einem Vermieter die Übernahme von Mietschulden einer Frau zugesagt hatte, ließ dieser die Wohnung räumen - und klagte hinterher trotzdem gegen die Stadt auf Bezahlung der Schulden. Der Amtsrichter gab ihm recht, nicht ohne darauf hinzuweisen, dass dieses Verhalten zwar rechtlich nicht zu beanstanden, wiewohl aber "moralisch nicht als beispielhaft" zu bewerten sei.

Die "Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit" beim Sozialreferat der Stadt übernimmt pro Jahr in etwa 800 Fällen die Schulden säumiger Mieter und gibt dafür rund zwei Millionen Euro aus. Das Sozialreferat in Person der Referentin Dorothee Schiwy teilt mit, dass es alles daran setze, Mieter durch die Übernahme von Mietschulden in ihren Wohnungen zu halten. Das gehe aber gesetzlich nur bei fristlosen Kündigungen: "Es ist aber auch festzustellen, dass mit der Zuspitzung des Wohnungsmarktes Vermieter vermehrt die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung nutzen, um eine Räumung durchsetzen zu können, offensichtlich in der Erwartung höherer Mieteinnahmen."

Das Referat will nun Möglichkeiten finden, Fälle wie den des Amtsgerichts-Urteils auszuschließen - "etwa durch eine Zahlung an den Vermieter nur unter dem Vorbehalt, dass der Mieter in der Wohnung bleiben kann". Dies könne aber ebenso wie die Frage nach der Berufung gegen das Urteil erst geprüft werden, wenn die schriftliche Begründung vorliege.

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