Der "K-Fall":Schlimmeres verhindern

Was der Ausnahmezustand für die Menschen bedeutet

Von Katharina Schmid

Jetzt greift der "K-Fall". So nennen die Verantwortlichen in der Lagezentrale im Landratsamt den Katastrophenfall, der in der Nacht auf Freitag von Landrat Josef Niedermaier ausgerufen wurde. Nach den Landkreisen Traunstein, Miesbach und Berchtesgadener Land ist der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen der vierte in Südbayern, in dem aufgrund des Neuschnees der Ausnahmezustand verhängt wurde. Seit Freitagvormittag gilt der "K-Fall" auch im Landkreis Garmisch-Partenkirchen.

Konkret heißt das, dass die Katastrophenschutzbehörde der Kommune, in der Regel also das Landratsamt, die Koordination und zentrale Leitung der Einätze übernimmt. Sämtliche Einsatzfahrten von Feuerwehr, Technischem Hilfswerk und anderen Hilfsorganisationen laufen dann über diese zentrale Stelle. Kern ihrer Aufgabe ist nach Angaben des Bayerischen Innenministeriums, Katastrophen abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen. Das bedeutet im Extremfall auch, dass jedermann aufgefordert werden kann, Dienst- oder Sachleistungen zur Katastrophenabwehr zu erbringen.

Doch was ist überhaupt eine Katastrophe? Das Bayerische Katastrophenschutzgesetz definiert sie als "ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden". Greift der Katastrophenfall, können Bundespolizei und Bundeswehr zur Hilfe angefordert werden wie das seit Freitag auch im Landkreis der Fall ist. Noch in der Nacht zum Freitag wurden im Landratsamt die Strukturen für die Einsätze organisiert. Die 50 angeforderten Soldaten sollen vor allem für Schneeräumarbeiten auf Dächern eingesetzt werden, teilte eine Sprecherin des Landratsamts mit.

Die Kosten für die Einsätze werden teilweise aus dem sogenannten Katastrophenschutzfonds gefördert, in den alle bayerischen Landkreise und der Freistaat einzahlen. Zunächst übernimmt der Landkreis die Einsatzkosten. 80 Prozent werden dann erstattet, 20 Prozent trägt der Kreis.

Zuletzt hatte Landrat Josef Niedermaier den "K-Fall" am 1. Januar 2017 ausgerufen, als am Silvesterabend am Jochberg der Wald brannte. Etwa 100 Hektar standen in Flammen, fünf Hubschrauber, darunter zwei aus Österreich und einer der Bundeswehr, unterstützten die mehr als 100 Rettungskräfte der Feuerwehr, der Bergwacht, der Wasserwacht bei den Löscharbeiten, die sich über mehrere Tage zogen. Auslöser war ein Lagerfeuer, das zwei Wanderer in der Silvesternacht am Berg entzündet hatten. Sie wurden wegen fahrlässiger Brandstiftung zu Geldstrafen verurteilt. Sechs Jahre zuvor, im November 2011, forderte ein Brand am Falkenberg oberhalb des Sylvensteinspeichers die Ausrufung des Katastrophenfalls. 14 Hektar Wald waren dort in Brand geraten.

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