Erst wurde ein 41-Jähriger wegen Mordverdachts an Peggy in Untersuchungshaft genommen. Dann hat das Amtsgericht Bayreuth am Heiligen Abend beschlossen, der Mann müsse freikommen. Nun hat die Staatsanwaltschaft Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt. Es bestehe weiter dringender Tatverdacht gegen den 41-Jährigen. Man sei überzeugt, dass dessen Teilgeständnis vom September verwertet werden könne. Ihm sei durchgehend die Möglichkeit eingeräumt worden, einen Anwalt hinzuzuziehen.
Bayreuth:Beschwerde im Fall Peggy
© SZ vom 15.01.2019 / prz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Lesen Sie mehr zum Thema