Darf der Staat Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger verhängen, die sich einer Arbeit verweigern? Und ist das mit einem menschenwürdigen Existenzminimum zu vereinbaren? Darüber verhandelt ab heute das Bundesverfassungsgericht.
Wen die Sanktionen besonders treffen und ob es, statt Strafen, auch mit positiven Anreizen geht, darüber berichtet die SZ-Wirtschaftskorrespondentin Henrike Roßbach.
Weitere Themen: Verfassungsschutz nimmt AfD ins Visier, mutmaßlicher Spion bei der Bundeswehr, "Anti-Abschiebe-Industrie" ist "Unwort des Jahres"
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