Alternative für Deutschland:Schweizer Spende für AfD stammt angeblich von 14 Gönnern

AfD Weidel Spende Schweiz

Die Spende an die AfD-Vorsitzende Weidel betrug insgesamt 130 000 Euro.

(Foto: dpa)
  • Die Schweizer Firma PWS, die insgesamt 130 000 Euro an Wahlkampfspenden an den AfD-Kreisverband von Alice Weidel überwiesen hat, hat ihre Erklärung zum Ursprung des Geldes geändert.
  • Statt eines einzelnen Gönners soll die Spende von 14 Gönnern der Partei gekommen sein.
  • Sollte sich die Erklärung bewahrheiten, wäre die Spende dennoch mutmaßlich illegal.

Von Sebastian Pittelkow, Nicolas Richter und Katja Riedel

Die mutmaßlich illegale Schweizer Spende an den AfD-Kreisverband von Alice Weidel stammt angeblich doch nicht von einem Spender aus Zürich, sondern von 14 Einzelpersonen. Das geht aus einer Aufstellung hervor, die die AfD bei der Bundestagsverwaltung eingereicht haben soll. Die AfD hat diese Liste wiederum von der Schweizer Firma PWS Pharmawholesale erhalten; diese hatte im Wahljahr 2017 in mehreren Tranchen insgesamt 130 000 Euro an den AfD-Kreisverband Bodenseekreis überwiesen für den Wahlkampf der Spitzenkandidatin Alice Weidel. Der Inhaber der Firma PWS hatte zunächst erklären lassen, hinter der Spende an die AfD stehe ein reicher Mann, der in Zürich lebe. Dieser habe anonym bleiben wollen und deswegen darum gebeten, dass sein Geld über ein Konto der PWS nach Deutschland überwiesen werde.

Doch inzwischen hat die Firma PWS ihre Erklärung offensichtlich geändert. Balz Jegge, der Verwaltungsrat der Firma PWS, erklärte auf Anfrage von Süddeutscher Zeitung, NDR, WDR und dem Zürcher Tages-Anzeiger: "Ja, es ist eine Liste mit Spendern an die AfD gegangen." Einer weiteren Quelle zufolge stehen auf der Spenderliste 14 Namen, alle deutsch klingend, wobei drei Personen einen Wohnsitz in Spanien haben sollen und eine einen Wohnsitz in Belgien.

Unklar blieb zunächst, warum sich die Geschichte hinter der Schweizer Spende so grundlegend geändert hat. Sowohl die erste Auskunft mit dem Einzelspender kann fehlerhaft sein, als auch die neue Version mit den 14 Namen. Grundsätzlich wird das deutsche Parteiengesetz bei wachsenden Spendenbeträgen immer strenger. So hätte die Spende in Höhe von 130 000 Euro sofort an die Bundestagsverwaltung gemeldet werden müssen, was allerdings unterblieb. Womöglich will die PWS jetzt darauf hinaus, dass sie etliche Zuwendungen verschiedener Einzelspender in Höhe von rund 10 000 Euro weitergeleitet habe. Eine Meldepflicht der AfD würde dadurch entfallen. Allerdings ändert auch das nichts daran, dass das Geld faktisch von einer Schweizer Firma überwiesen wurde, wodurch die Spende schon deswegen illegal ist, weil sie aus einem Land außerhalb der Europäischen Union stammt.

Der Anwalt des PWS-Inhabers konnte am Donnerstag nicht erklären, warum er zunächst von einem Einzelspender aus Zürich gesprochen hatte und warum sich diese Version nun geändert hat. Die für Parteienfinanzierung zuständige Bundestagsverwaltung äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht, auch die AfD ließ eine Anfrage zunächst unbeantwortet.

Aus Sicht der Düsseldorfer Parteienexpertin Sophie Schönberger ändert sich durch die Namensliste aus rechtlicher Sicht nichts: Es bleibe bei einer illegalen Parteienfinanzierung. "Die Spenden sind in der Schweiz zusammengefasst und von einem Schweizer Unternehmen an die AfD weitergeleitet worden. Deswegen bleibt es bei einer illegalen Auslandsspende". Zusätzlich könnte es sich ihr zufolge um eine unzulässige Strohmannspende handeln. Insgesamt bleibe die Geschichte "unschlüssig und unplausibel". Deutsche Spender hätten keinen Grund, ihre Spenden über die Schweiz zu leiten.

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