Recht:Wer den Verbrauchern am besten hilft

Start-ups unterstützen Menschen bei juristischen Streitigkeiten. Anwälte sehen die neue Konkurrenz kritisch - anders als ein Gericht in Berlin. Das stärkt den Gründern nun den Rücken.

Von Felicitas Wilke

Daniel Halmer will raus aus der Nische. Vor knapp drei Jahren gründete er das Portal wenigermiete.de, mit dem er die Mietpreisbremse bei Eigentümern durchsetzen will. Inzwischen bietet er auch andere Dienstleistungen an: Wenn es in der Wohnung schimmelt, möchte er für Mieter eine Preisminderung erstreiten, wenn der Eigentümer mehr Geld fordert, verfolgt er das Ziel, die Mieterhöhung abzuschmettern. Auf anderen Webseiten setzt er Arbeitnehmerrechte und weniger Kosten bei langsamem Internet durch. "Wir wollen eine universelle Plattform für Rechtsangelegenheiten sein."

Fliegen

Flightright aus Berlin ist längst kein neues Start-up mehr. Denn schon seit 2010 legen sich Gründer Philipp Kadelbach, sein Team und seine Algorithmen mit Fluggesellschaften an, um Ansprüche für Passagiere etwa bei Verspätungen oder Ausfällen durchzusetzen. Das Unternehmen gibt an, für seine Kunden bereits mehr als 100 Millionen Euro erstritten zu haben. Wie viele Legal-Tech-Firmen erhebt Flightright eine erfolgsabhängige Provision in Höhe von 20 bis 30 Prozent plus Mehrwertsteuer. Den Service, den auch Anbieter wie "Refund.me" oder "Wir kaufen deinen Flug" anbieten, könnte man jedoch auch umsonst erhalten, wenn man sich nicht vor Formularen scheut. Stellt sich die Fluggesellschaft quer, hilft die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) unentgeltlich. FEWI

Doch das ist gar nicht so einfach, denn den Juristen macht das Recht zu schaffen.

Mietright, das Unternehmen hinter wenigermiete.de, ist eines von vielen Start-ups aus der Rechtsbranche, die in den vergangenen Jahren gegründet wurden. Sie heißen Flightright, Bahn-Buddy, Geblitzt.de oder Lawio und verdienen Geld damit, Verbrauchern zu ihrem Recht zu verhelfen. Die meisten sogenannten Legal Techs zielen auf ganz bestimmte Rechtsgebiete ab, die klar geregelt sind. Sie mischen sich ein, wenn ein Flug zu spät war und den Kunden eine Entschädigung zusteht. Sie geben im Auftrag von Bahnfahrern das Fahrgastrechteformular ab, wenn ein Zug nicht pünktlich war. Auch im Miet-und Verkehrsrecht buhlen mehrere vergleichsweise junge Unternehmen um Kunden.

Geld verdienen die Legal Techs auch mit der Bequemlichkeit ihrer Kunden

Ihr Geld verdienen sie einerseits mit der Bequemlichkeit der Kunden: Denn um etwa bei einem verspäteten Flug eine Entschädigung zu erhalten, können Verbraucher die Fluggesellschaft auch selbst anschreiben und ihr Geld fordern. Wer jedoch keine Lust auf Papierkram hat, kann die Arbeit an die Anbieter delegieren.

Bahn fahren

"Bahn-Buddy", "Refundrebel" oder "Zug-Erstattung.de" werben damit, sich um die Entschädigung der Reisenden zu kümmern, wenn ein Zug der Deutschen Bahn mehr als eine Stunde zu spät war. Das Formular könnten die Passagiere auch selbst einreichen, müssen sich dann jedoch die Verspätung vorher bestätigen lassen und das Papier per Post verschicken oder im Reisezentrum abgeben. Die Start-ups nehmen den Menschen diese Arbeit für eine Gebühr ab, bei Refundrebel ist das Angebot derzeit noch kostenlos. Bahn-Buddy geht inzwischen in Vorleistung: Das Portal zahlt den Kunden ihre Entschädigung innerhalb von 24 Stunden, nimmt aber auch bis zu 20 Prozent der Entschädigungssumme. Bei "Zug-Erstattung.de" dauert es länger, der erste Antrag ist aber kostenlos. Danach werden 99 Cent fällig. FEWI

Die Legal-Techs hebeln aber auch die sogenannte rationale Apathie aus, die beschreibt, dass viele Verbraucher bislang aus guten Gründen vor Rechtsstreitigkeiten zurückgeschreckt sind und tatenlos blieben: Denn oft geht es dabei nur um dreistellige Beträge, ein Prozess kann die Verbraucher aber viel Geld kosten. Die Start-ups werben damit, ihre Dienstleistungen günstiger anbieten zu können. Denn sie nutzen Algorithmen, die schon im Voraus die Erfolgsaussichten einer Klage ausrechnen. Bekommen die Verbraucher Recht und erhalten ihr Geld, müssen sie einen Teil davon an die Dienstleister abgeben. Hat die Klage keinen Erfolg, fällt auch keine Provision an. Die Kunden gehen also kein Risiko ein. Der Bundesverband Deutsche Startups nennt dies eine "Win-win-Situation" für den Rechtsstaat, Gründer Daniel Halmer spricht von "der nächsten Stufe der Verbraucheremanzipation". So euphorisch sieht das nicht jeder. Kritiker bezweifeln, dass das Geschäftsmodell rechtens ist, Anwälte sehen sich von den neuen Konkurrenten bedroht. Bei der Rechtsanwaltskammer Berlin heißt es, man sorge sich auch um die hohen Standards für die Beratung im Mietrecht. Die Kammer hatte zuletzt gegen Mietright, die Firma von Halmer, geklagt. Tatsächlich ist die Rechtslage zum Geschäft mit dem Recht verworren - und hält für Start-ups einige Hürden bereit.

Anwalt finden

Ein anderes Geschäftsmodell als andere Legal-Tech-Firmen verfolgt die Plattform Advocado. Über die Website können Rechtsanwälte online mit ihren Mandanten kommunizieren und nach Angaben des Greifswalder Start-ups auch "komplexe Themen" wie die Regelung des eigenen Nachlasses oder eine Firmengründung abwickeln. Advocado agiert als Vermittler zwischen Rechtsanwälten und Mandanten und verdient an zustande gekommenen Verträgen zwischen beiden Seiten. Eine juristische Ersteinschätzung erhalten die Kunden kostenlos, wirbt das Unternehmen. Nicht nur Advocado will Anwälte und Mandanten zusammenbringen. Das Portal anwalt.de verfolgt das gleiche Ziel und übernahm erst 2018 die insolvente Plattform FragRobin. Der Markt scheint sich also bereit zu konzentrieren. FEWI

Denn in Deutschland dürfen nur Menschen mit einer Zulassung Rechtsdienstleistungen erbringen. Zwar sind viele der Legal-Tech-Gründer Anwälte, es ist aber nicht rechtens, wenn sie als solche eine erfolgsabhängige Provision kassieren.

Ein weiteres Problem: Anwälte dürfen hierzulande kein Geld von externen Kapitalgebern nehmen. So soll sichergestellt werden, dass der Rechtsbeistand unabhängig von gewerblichen Interessen bleibt. Was nachvollziehbar klingt, trifft Start-ups hart: Da sie mit Algorithmen arbeiten, deren Programmierung kostspielig ist, brauchen sie Fremdkapital.

Blitzer abwehren

Werden Autofahrer geblitzt oder bekommen einen Bußgeldbescheid wegen Drängelns, waren sie nicht immer als Verkehrsrowdys unterwegs. Auch die Behörden machen Fehler, wenn es ums Messen oder Auswerten von Daten geht. Legal-Tech-Unternehmen wie "Geblitzt.de" oder "Verkehrsrechtshelfer.de" und deren Partneranwälte prüfen, welche Chancen Autofahrer auf die Einstellung ihres Verfahrens haben. Wird das Verfahren eingestellt, fällt kein Bußgeld an. Die Unternehmen geben an, dass für die Dienstleistung keine zusätzlichen Gebühren anfallen. Alle Gebühren übernähmen die Unternehmen selbst oder - sofern vorhanden - die Rechtsschutzversicherung der Nutzer. Hinter "Verkehrsrechtshelfer.de"steht ein ungewöhnlicher Gründer: Der Anwalt ist bereits weit über 80 Jahre alt. FEWI

Um ihre Dienstleistungen trotz der juristischen Hindernisse anbieten zu können, treten viele Legal-Techs als Inkassounternehmen auf. Als solche dürfen sie Forderungen Dritter - etwa der betroffenen Verbraucher - geltend machen, auf Provisionsbasis arbeiten und fremdes Kapital aufnehmen. Trotzdem sind sich Anwälte und Gründer weiterhin uneins darüber, was den Start-ups tatsächlich erlaubt ist.

Der Bundesverband Deutsche Startups fordert, dass die Gesetze geändert werden.

Im Rechtsstreit zwischen der Rechtsanwaltskammer Berlin und Mietright hat das Landgericht Berlin in der vergangenen Woche ein Urteil zugunsten der Gründer gefällt. Mietright darf die Rechter von Mietern gegenüber Vermietern durchsetzen und damit werben, dass das Angebot für die Verbraucher "ohne Risiko" sei.

Die Firma muss künftig zwar bestimmte Formulierungen vermeiden, die Rechtsanwälten vorbehalten seien, doch ansonsten kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Dienstleistungen der Legal-Tech-Anbieter dem Rechtsverkehr eher nutzen, "als dass sie ihnen schaden." Die Anwaltskammer, die in der Vergangenheit mehrmals erfolgreich gegen andere Start-ups vorgegangen war, hat sich zu dem aktuellen Urteil noch nicht geäußert.

Um die Rechtslage endgültig zu klären, fordert der Bundesverband Deutsche Startups, dass die Gesetze geändert werden. Die Bundesregierung äußert sich bislang zurückhaltend, sie "prüft", ob Legal Techs künftig auf fremdes Kapital zugreifen dürfen, wenn ihre Unabhängigkeit sichergestellt sei. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag aus dem Herbst hervor. Darüber, welche Dienstleistungen die Start-ups im Rahmen der Gesetze anbieten dürfen, hätten die Gerichte zu entscheiden, nicht die Bundesregierung.

Dem Gründer Daniel Halmer ist das zu wenig. Doch obwohl es für Start-ups wie seines noch keine Rechtssicherheit gibt, will er bald noch mehr Dienstleistungen anbieten: Als nächstes möchte er mit Kfz-Versicherungen streiten.

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