Holzkirchen:Kühe dürfen Glocken tragen

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Frau scheitert mit Klage gegen Tiere auf benachbarter Weide

Von Matthias Köpf, Holzkirchen

Jahreszeitlich bedingt herrschen auf den Wiesen rund um den kleinen Weiler Erlkam bei Holzkirchen derzeit Verhältnisse, wie sie sich das Ehepaar, das dort seit 2011 in einem sanierten Bauernhaus wohnt, nur wünschen kann: keine Kuh, keine Glocke, keine Gülle, stattdessen weiße Winterruhe. Wenn aber im Frühjahr wieder Gras wächst auf der Wiese hinterm Gartenzaun, dann dürfen dort auch wieder Kühe weiden, und wenn diese Kühe zum Zaun noch 20 Meter Mindestabstand einhalten, dann dürfen sie dabei auch wieder Glocken tragen. So hat es das Landgericht München II am Donnerstag zum wiederholten Mal entschieden.

Denn der von allen Seiten mit Hingabe und großer Hartnäckigkeit geführte Kuhglockenstreit von Holzkirchen beschäftigt das klagende Ehepaar, die beklagte Bäuerin, die als Verpächterin der Wiese mitverklagte Marktgemeinde Holzkirchen und die Justiz schon seit mehreren Jahren. Am Anfang stand im Jahr 2015 ein Vergleich vor dem Amtsgericht Holzkirchen, bei dem auch der Mindestabstand zwischen Glocken und Gartenzaun festgelegt wurde. Obwohl er diesen Vergleich akzeptiert hatte, wandte sich der Mann später mit einer neuerlichen Klage an das Landgericht, welches ihn aber 2017 eben wegen dieses gültigen Vergleichs abblitzen ließ. Also klagte dann auch seine Ehefrau gegen die Lärm- und Geruchsbelästigung, die im einstigen Kuhdorf Erlkam von der Viehhaltung ausgehe. Die Klage der Frau landete gleich vorm Landgericht, das aber nun auch sie abgewiesen hat. Denn das Anwesen, auf dem das Paar lebt, gehört alleine dem Mann. Dessen Frau habe keine weitergehenden Rechte als er, es gelte auch weiterhin seine Einwilligung in den amtsgerichtlichen Vergleich. Ob die Ehefrau tatsächlich unter einer wesentlichen Belästigung durch Glocken und Gülle zu leiden hat, hält das Landgericht juristisch zwar für zweitrangig, es erlaubt sich aber zugleich gewisse Zweifel. Fünf Kühe mit vier Glocken über sechs Wochen hinweg und acht Kühe mit sechs Glocken für vier Wochen, wie von der Klägerin selbst aufgelistet, erschienen der Kammer weder übermäßig noch ortsunüblich. Trotz dieses Urteils wird in Erlkam nicht so schnell Gras über die Sache wachsen: Die Klage des Ehemannes liegt inzwischen eine Instanz höher beim Oberlandesgericht und soll bald verhandelt werden. Ob und wann auch die Klage der Frau dort ankommen wird, blieb am Donnerstag offen.

© SZ vom 25.01.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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