Arbeitsmarkt:Streit um befristete Jobs

Die Bundesregierung will die Möglichkeiten der Unternehmen beschränken, Stellen nur auf Zeit zu vergeben. Das wollen sich die Arbeitgeber nicht bieten lassen: Sie behaupten, Befristungen hätten Vorteile für alle Seiten

Von Henrike Roßbach, Berlin

Vergangenes Jahr war es das Rückkehrrecht in Vollzeit gewesen, das für einen eher holprigen Start zwischen Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gesorgt hatte. Inzwischen, so ist zu hören, kommen die beiden ganz gut miteinander aus. Nun zeichnet sich aber ein neuer Konfliktherd ab: Die geplante Einschränkung befristeter Jobs. Die Arbeitgeber laufen sich schon für die Auseinandersetzung warm: Zum einen war die neue CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer gerade zu Besuch bei der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) - und versprach einem sichtlich erfreuten Arbeitgeberpräsidenten, die Bedenken der Wirtschaft in Sachen Befristung mehr als nur in ihrem Herzen zu bewegen. Zudem hat sich die BDA mit einem neuen Positionspapier gewappnet.

Befristete Arbeit trage dazu bei, "dass Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose den Weg zurück in den Arbeitsmarkt finden", heißt es in dem neunseitigen Papier. Außerdem bekämen mehr als drei Viertel der befristet Beschäftigten "in ihrem Betrieb eine Anschlussbeschäftigung", gut 42 Prozent direkt eine unbefristete Stelle. Ein "unerlässliches Muss" seien befristete Arbeitsverhältnisse, "ein Mindestmaß an Flexibilität".

Im Koalitionsvertrag kann die Wirtschaft detailliert nachlesen, was auf sie zukommen könnte. Wer mehr als 75 Beschäftigte hat, soll nur noch 2,5 Prozent der Belegschaft sachgrundlos befristen dürfen - und das nur für höchstens eineinhalb anstatt wie bisher zwei Jahre. Als sachgrundlos gilt eine Befristung, die sich etwa nicht aus einer Schwangerschaftsvertretung oder einem anderen sachlichen Grund ergibt. BDA-Präsident Kramer aber machte diese Woche bereits den Standpunkt der Wirtschaft deutlich: Sachgrundlose Befristungen gebe es nicht, jede Befristung habe einen Grund.

In dem BDA-Papier ist denn auch nur von "sogenannten sachgrundlosen Befristungen" die Rede, denn derartige Verträge würden mitnichten "willkürlich" vereinbart. Vielmehr kämen sie zum Einsatz, wenn es wirtschaftliche Gründe für eine Befristung gebe, diese Gründe aber von der Rechtsprechung nicht als "Grund" anerkannt würden: Etwa eine unklare Nachfragesituation oder Ungewissheit über den Erfolg eines neuen Produkts. Gerade mit Blick auf die trüberen Konjunkturaussichten seien die geplanten Beschränkungen "kontraproduktiv und gefährlich", heißt es. Die BDA weist darauf hin, dass die Befristungsquote in der Privatwirtschaft bei rund sieben Prozent liege, im öffentlichen Sektor dagegen bei gut zehn Prozent. Während in der freien Wirtschaft weniger als jeder zehnte befristete Mitarbeiter nicht weiterbeschäftigt werde, sei es im öffentlichen Bereich jeder Vierte.

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