Nürnberg:Schwiegermutter erstochen

Eigentlich wollte er nur seine Kinder sehen. Am Ende soll er seine Schwiegermutter erstochen haben. Jetzt drohen ihm 13 Jahre Haft.

Im Prozess um die Tötung einer 64 Jahre alten Frau hat der Staatsanwalt für den angeklagten Schwiegersohn 13 Jahre Haft gefordert. Der Anklagevertreter stufte die Tat vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth als heimtückischen Mord ein, bezog jedoch eine Persönlichkeitsstörung des Mannes strafmildernd mit ein. Der Verteidiger forderte eine Haftstrafe von sieben Jahren wegen Totschlags.

Gesetz, ddp

Der 32-jährige Fliesenleger soll seine Schwiegermutter erstochen haben. Jetzt drohen ihm bis zu 13 Jahren Haft.

(Foto: Foto: ddp)

Der 32-jährige Fliesenleger hatte gestanden, seine Schwiegermutter im November 2005 in ihrer Wohnung in Seukendorf (Landkreis Fürth) nach einem Streit erstochen zu haben. Die arglose Frau habe nicht im Geringsten mit der Messerattacke gerechnet, sagte der Staatsanwalt. Er verzichtete wegen der von einem Gutachter festgestellten Persönlichkeitsstörung des Angeklagten jedoch darauf, lebenslange Haft zu fordern.

Zu Gunsten des Beschuldigten spreche auch, dass er sich sofort nach der Tat der Polizei gestellt und ein umfassendes Geständnis abgelegt habe. "Außerdem hat er mehrere Jahre unter der Schwiegermutter leiden müssen", stellte der Staatsanwalt fest. Sie habe ihn immer wieder gedemütigt und beleidigt.

Der Verteidiger erklärte, der Fliesenleger habe die Tat im Zustand der verminderten Schuldunfähigkeit begangen. Das Urteil soll am 14. August gesprochen werden.

Als Tatmotiv hatte der 32-Jährige in seinem Geständnis angegeben, er habe seine vier Kinder wieder sehen und umarmen wollen, die bei der Großmutter lebten. Die Frau habe dies strikt abgelehnt und stattdessen ausgelacht und verhöhnt. Daraufhin habe er ein mitgebrachtes Küchenmesser gezückt und zugestochen. Ursprünglich habe er nur vorgehabt, seiner Schwiegermutter mit dem Messer zu drohen.

Seine Ehefrau hatte sich kurz zuvor von ihm getrennt.

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