Paragraf 219a:Die vermeintliche Lockerung ist ein deutliches Verbot

Abtreibungen - Demonstrantinnen protestieren gegen den Paragraf 219a

Medizinstudentinnen demonstrierten am Wochenende in Berlin für eine Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a.

(Foto: Getty Images)

Das Informationsverbot für Schwangerschaftsabbrüche soll endlich gelockert werden, behauptet die Bundesregierung. Doch der neue Gesetzentwurf stellt vor allem klar, was Ärzte künftig keinesfalls dürfen.

Kommentar von Barbara Vorsamer

Die Bundesregierung feiert sich für einen Kompromiss beim Streitthema Paragraf 219a und verkündet eine Lockerung des Werbeverbots bei Schwangerschaftsabbrüchen. Doch viel gelockert wird da nicht - stattdessen ist von nun an jede Information, die über das Wort Schwangerschaftsabbruch auf der Praxiswebsite hinausgeht, illegal. Die beteiligten Ministerinnen und Minister zeigen damit, dass sie Frauen auch im Jahr 2019 keine eigenverantwortliche Lebens- und Familienplanung zutrauen.

Über die Frage, ob und wie Ärztinnen und Ärzte über Abtreibungen informieren dürfen, streitet Deutschland seit fast zwei Jahren. Gerichte sagten bislang Nein. Der Paragraf 219a verbietet Werbung, die "grob anstößig" ist oder dem eigenen Vermögensvorteil zugutekommt. Um zu klären, ob sachliche Informationen auf ihrer Internetseite dem tatsächlich zuwiderlaufen, strebt Abtreibungsärztin Kristina Hänel eine Verfassungsklage an.

Der Gesetzgeber kommt ihr nun zuvor. Praxen sollen künftig öffentlich verbreiten dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Was sie weiterhin nicht dürfen: öffentlich darüber informieren, welche Methoden es dafür gibt, welche sie für sinnvoll halten und welche davon sie anbieten. Dabei ist medizinische Beratung doch genau das, was Patientinnen von Ärztinnen und Ärzten wollen. Zur Konfliktberatung muss die ungewollt Schwangere sowieso zusätzlich.

Die beteiligten Ministerien sprechen nun stolz von Rechtssicherheit. Ja, die herrscht jetzt - mit Sicherheit ist das Informieren über Abtreibungen künftig illegal. Die selbsternannten Lebensschützer haben sich durchgesetzt und die alte Erzählung von der Frau, die sich nicht selbständig informieren und eigenverantwortlich für oder gegen Medikamente und medizinische Eingriffe entscheiden kann, wird weitergeschrieben.

Dazu passt auch, dass die Bundesregierung mit der Neufassung des Paragrafen 219a das Alter, bis zu dem die Pille kostenfrei erhältlich ist, auf 22 Jahre anhebt. Damit wird suggeriert, als hätte das eine etwas mit dem anderen zu tun. Als wären Schwangerschaftsabbrüche etwas, das vor allen die Jungen betrifft. Das aber stimmt nicht: Die meisten Frauen, die eine Abtreibung vornehmen lassen, sind zwischen 25 und 35 Jahre alt.

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Kristina Hänel

SZ PlusSZ MagazinParagraf 219a
:Bauchgefühl

Kristina Hänel ist deutschlandweit als die "Abtreibungsärztin" bekannt geworden. Seit sie um das Recht kämpft, Frauen über Schwangerschafts­abbrüche zu infor­mie­ren, ist eine alte Debatte neu entflammt: Wer darf in den Lauf des Lebens eingreifen?

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