Verwaltungsgericht:"Hitlermühle" beschäftigt das Gericht

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  • Zwei Männer haben eine seltene, nach Hitler benannte Chiffriermaschine gefunden und verkauften die "Hitlermühle" an das Deutsche Museum.
  • Die Maschine war mutmaßlich fast 75 Jahre lang in einem Wald südlich der Stadt vergraben.
  • Das Landratsamt vermutet, dass es sich bei der "Hitlermühle" um ein Bodendenkmal handle, weshalb die Männer den Fund beim Landesamt für Denkmalpflege hätten melden müssen. Der Streit endet mit einem Vergleich.

Von Patrick Stäbler

Hitler vor Gericht - das erregt natürlich Aufsehen. Und so muss Max Schöps, nachdem er zig Reporterfragen beantwortet und in allerlei Mikrofone gesprochen hat, am Ende auch noch einem russischen TV-Sender erzählen, wie das nun genau war mit ihm und Hitler. Wobei es ja eigentlich nicht um den Nazi-Diktator selbst, sondern um die nach ihm benannte Chiffriermaschine geht: ein Gerät zum Verschlüsseln geheimer Nachrichten, kurz vor Kriegsende als Nachfolger der legendären "Enigma" entwickelt und nur in geringer Zahl produziert, ehe es mit der Herrschaft der Nazis zu Ende ging.

Geschätzte 500 Stück gibt es von jenem "Schlüsselgerät 41", das wegen seiner markanten Kurbel an der Seite "Hitlermühle" genannt wird. Eine solche lag mutmaßlich fast 75 Jahre lang in einem Wald südlich von München vergraben, bis Schöps und sein Kompagnon Volker Schranner im Mai 2017 nahe ihrer Heimat Aying zum Sondeln gingen - also sich mit Metalldetektoren auf Schatzsuche begaben.

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Im Wald wurden sie fündig: In 40 Zentimetern Tiefe stieß das Duo auf ein Gerät, dass sie zunächst für eine schnöde Feldschreibmaschine hielten. "Von denen hab ich schon zwei daheim", sagt Schöps. "Wir waren also erst mal enttäuscht." Doch am Abend wich die Enttäuschung der Euphorie, nachdem eine Internetrecherche gezeigt hatte, worauf sie da gestoßen waren: eine "Hitlermühle" - die erste je in Bayern gefundene.

"Weil wir wollten, dass die Maschine im Lande bleibt und nicht in einer Privatsammlung verschwindet", wie Schöps sagt, verkauften die Hobby-Schatzsucher das Gerät ans Deutsche Museum. Und damit hätte die Geschichte geendet, wäre dem 24-jährigen Zimmerer nicht kurz darauf ein Brief vom Landratsamt München ins Haus geflattert.

Darin äußert es die Vermutung, dass es sich bei der "Hitlermühle" um ein Bodendenkmal handle, weshalb man den Fund beim Landesamt für Denkmalpflege (LfD) hätte melden müssen. In dem Schreiben ist vom Verdacht die Rede, dass gegen diverse Vorschriften verstoßen wurde. "Ich habe wirklich gedacht, dass ich jetzt irgendein Bußgeld zahlen muss", sagt Schöps. Also klagte er dagegen vor dem Verwaltungsgericht München. Sein Ziel: Das Gericht solle feststellen, dass die Maschine kein Bodendenkmal ist.

Bodendenkmal - ja oder nein? Diese Frage sei "nicht so einfach zu beantworten", sagt Richterin Cornelia Dürig-Friedl bei der Verhandlung am Mittwoch. Doch das versucht das Gericht auch gar nicht, denn der Kern des Streits ist ein anderer, wie sich bald zeigt. So erläutert der Vertreter des LfD, dass es seiner Behörde nicht etwa um das Gerät selbst gehe, sondern um den Fundort. Diesen wolle man untersuchen, um Rückschlüsse auf die "Verbergungsumstände" zu ziehen.

Wieso das Amt dann nicht einfach bei Max Schöps angefragt habe, erkundigt sich die Richterin - ohne darauf eine Antwort zu erhalten. Schöps wiederum will für künftige Schatzsuchen geklärt wissen, wann er der Behörde etwas melden muss. Hier hält das Gericht fest, dass bei Funden aus dem 20. Jahrhundert nur die NS-Zeit relevant sei; überdies müssten "Massenfunde" wie Münzen oder Patronenhülsen nur dann gemeldet werden, wenn es sich um einen "ungewöhnlichen Fund" handle, sagt die Richterin.

Nachdem beide Seiten vereinbart haben, dass Schöps dem LfD den Fundort zeigen wird, stellt das Gericht das Verfahren schließlich ohne Urteil ein. Dennoch zeigt sich Schöps hinterher "sehr zufrieden" mit dem Gehörten - zumal die Verfahrenskosten der Freistaat tragen muss. Dies begründet die Richterin mit dem vorschnellen Vorgehen der Behörde; in Richtung von deren Vertreter betont sie: "Sie hätten einfach nach dem Fundort fragen können."

© SZ vom 31.01.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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