Högel-Prozess:"Kann ausschließen, dass Zeugen mundtot gemacht werden"

Niels Högel 2019 beim Prozess in Oldenburg

Niels Högel wurde bereits wegen zweifachen Mordes verurteilt.

(Foto: dpa)
  • In Oldenburg ist der Prozess gegen Niels Högel fortgesetzt worden, der als Krankenpfleger mehr als 100 Menschen ermordet haben soll.
  • Der aktuelle Chef der Oldenburger Klinik rechtfertigt sich dafür, dass Zeugen aus den eigenen Reihen Anwälte gestellt und bezahlt bekommen.
  • Eine Zeugin spricht über Details einer Mordnacht in Oldenburg - sie stellte Högel zur Rede, als er einer Patientin ohne Erlaubnis eines Arztes eine Spritze setzen wollte.

Von Peter Burghardt, Oldenburg

Es geht im größten deutschen Mordprozess der Nachkriegszeit weiterhin allein um die Schuld von Niels Högel, darauf weist der Vorsitzende Richter Sebastian Bührmann immer mal wieder hin.

Mindestens 100 Menschen soll der ehemalige Krankenpfleger in den Kliniken Oldenburg und Delmenhorst bis 2005 mit überdosierten Herzmedikamenten zu Tode gespritzt haben. Im Mai oder Juni soll das neue Urteil gegen den Serienmörder Högel gesprochen werden, 2005 war er schon einmal zu lebenslanger Haft verurteilt worden, damals waren aber weit weniger Taten bewiesen.

Doch auch an Tag zehn der aktuellen Verhandlung staunte das Oldenburger Landgericht, wie ein Krankenhaus und manche seiner Mitarbeiter bis heute mit dem Fall umgehen.

Am Mittwochvormittag trat unter anderem der aktuelle Oldenburger Klinikchef Dirk Tenzer in der Weser-Ems-Halle auf, begleitet von einem Anwalt. Auch weitere Zeugen, die in dem Klinikum arbeiten oder gearbeitet haben, bekommen vom Krankenhaus einen Anwalt gestellt und bezahlt, wenn sie das wünschen. Das sei rechtlich zulässig, aber höchst ungewöhnlich, sagt der erfahrene Jurist Bührmann, wobei dies ohnehin ein ungewöhnliches Verfahren sei.

Ein Zeuge habe sich von einem Rechtsberater bedrängt gefühlt. Es könne der Eindruck entstehen: "Wes Brot ich ess', des Lied ich sing'", sagte Bührmann. Als ob Einfluss auf Zeugen ausgeübt wird. "Ich kann ausschließen, dass Zeugen mundtot gemacht werden, was mir hier ja unterschwellig vorgeworfen wird", erwiderte Tenzer. Er spricht von Fürsorgepflicht, doch Anklage und Angehörige der Opfer wundern sich immer wieder.

Tenzer sprach von umfangreicher Aufklärung. Er hat das Oldenburger Klinikum 2013 übernommen, acht Jahre nach Högels Morden, 2014 begann eine interne Untersuchung. Eine Liste mit möglichen Todesfällen, die im Zusammenhang mit Högel stehen, und Protokolle von Gesprächen mit Zeugen übergab er der Staatsanwaltschaft allerdings viel später - er hielt die einen für nicht so wichtig und die anderen für vertraulich.

Auch setzt nicht nur der Täter Högel seine Erinnerung dosiert ein, sondern auch mancher Zeuge. So hatte der frühere stellvertretende Stationsleiter K. kürzlich nicht mehr viel von Auffälligkeiten auf der kardiologischen Intensivstation während Högels Dienstzeiten wissen wollen. Högel mordete mehrfach mit überdosiertem Kalium, wie inzwischen bekannt ist.

Auf die Sprünge half ihm nun die ehemalige Kollegin O. Auch K. habe angeregt, die Kalium-Werte auf Station regelmäßig zu messen, weil der Verbrauch so gestiegen war, berichtete die Zeugin O. am Mittwoch dem Landgericht. Herr K. habe sich da zum Beispiel "nicht erinnert", wie der Richter Bührmann anmerkte, "worüber wir uns Gedanken zu machen haben." Hätte er nicht die Wahrheit gesagt, dann wäre dies Meineid gewesen, denn K. war vor seiner Aussage vereidigt worden.

"Das darfst du nicht"

Die Zeugin O. ist offener. Sie war in jener Horrornacht im September 2001 dabei, als in einer Nachtschicht auf der Intensivstation der Oldenburger Kardiologie sechs Menschen reanimiert werden mussten. Insgesamt gab es allein an jenem Wochenende zwölf Wiederbelebungsversuche - und fünf Tote. "Es war grauenhaft, was anderes kann ich gar nicht darüber sagen", sagt sie fast 18 Jahre später.

Sie wusste damals nicht, welche Rolle Högel spielte, obwohl sie ihn an einem Bett dabei erwischte, wie er einer Patientin mit Kammerflimmern eine Spritze setzen wollte, ohne einen Arzt zu fragen. "Lass das", habe sie gesagt, "das darfst du nicht." In Zimmer 7 geschah das auf Station 211, das weiß sie noch.

Auch sie kann sich nicht mehr an sämtliche Einzelheiten erinnern, die Verbrechen sind lange her. Aber diese Zeugin erinnert sich an manches, an das sich andere partout nicht mehr erinnern wollen. "Sensen-Högel" sei Högel genannt worden. Oder "reanimationsgeil". Sie braucht für ihre Aussage in der Causa Högel auch keinen Anwalt. Sie sagt: "Ich kann doch nur das sagen, was ich selbst erlebt habe."

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