Brandenburg:Potsdamer Parität

Lesezeit: 1 min

Der Landtag verabschiedet ein Gesetz, das mehr Frauen ins Parlament bringen soll. Künftig müssen sie auf Wahllisten in gleicher Zahl vertreten sein wie Männer.

Von Jens Schneider, Berlin

In Brandenburg soll von 2020 an per Gesetz eine stärkere Vertretung von Frauen in den Parlamenten erreicht werden. Der Brandenburger Landtag in Potsdam hat dafür jetzt das bundesweit erste Parité-Gesetz verabschiedet. Für das Gesetz stimmten die Regierungsfraktionen von SPD und Linken sowie die Grünen. CDU und AfD sprachen sich dagegen aus. Das Gesetz sieht vor, dass Wahllisten künftig paritätisch gleichermaßen mit Frauen und Männern besetzt sein sollen.

Die Regelung tritt 2020 in Kraft. Für die Landtagswahl im Herbst gilt sie noch nicht

Den Befürwortern geht es darum, dass Frauen entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung im Parlament vertreten sein sollen. Derzeit sind von den 88 Brandenburger Landtagsabgeordneten 35 Frauen. Das Gesetz tritt am 30. Juni 2020 in Kraft und gilt damit noch nicht für die Landtagswahl in diesem Herbst. Ausgenommen sind bei der künftigen Regelung die Nominierungen der Direktkandidaten.

Brandenburgs Parlamentspräsidentin Britta Stark (SPD) sprach nach der Verabschiedung von einem "großen Sieg für die Demokratie". Es gehe nicht um ein Frauenthema, "sondern um das Ganze", sagte Stark: "Frauen haben Anspruch auf die Hälfte der Macht - ohne sie ist kein Staat zu machen." Auf Bundesebene hat sich auch Justizministerin Katarina Barley (SPD) für gesetzliche Änderungen ausgesprochen, um eine stärkere Vertretung von Frauen im Bundestag zu erreichen. Auch die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer will, dass mehr Frauen in den Parlamenten vertreten sind. Auch ihre Partei müsse hier noch "ihre Hausaufgaben machen", sagte sie laut einem zum Teil vorab veröffentlichten Interview der Zeitschrift Emma. Die CDU-Chefin wird mit den Worten zitiert: "Ich bin auf jeden Fall dafür, dass im Zusammenhang mit der Wahlrechtsreform die Frage der Frauen-Repräsentanz entsprechend ihres Anteils an der Bevölkerung diskutiert wird."

Kritiker des Brandenburger Paritätsgesetzes bezweifeln, dass es mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Sie sehen darin einen unzulässigen Verstoß gegen das freie Wahlrecht. Auch werde das Recht der Parteien, ihre Kandidaten frei zu wählen, unzulässig eingeschränkt.

© SZ vom 01.02.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Bundestag
:Kleiner, feiner, weiblicher

Seit Jahren sind die Fraktionen nicht in der Lage, sich auf eine Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Parlaments zu verständigen. Jetzt kommt ein neues Ziel dazu - das macht eine Einigung nicht einfacher.

Von Robert Roßmann

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: