Fluggastrechte:Das sollten Passagiere zur Germania-Insolvenz wissen

  • Um kurz nach ein Uhr in der Nacht auf Dienstag landete der vorerst letzte Germania-Flug. Die Airline hat Insolvenz angemeldet und den Flugbetrieb eingestellt.
  • Auf der Kurz- und Mittelstrecke beförderte die Airline mehr als vier Millionen Passagiere pro Jahr zu mehr als 60 Zielen innerhalb Europas, nach Nordafrika sowie in den Nahen und Mittleren Osten.
  • Am besten sind Pauschalreisende abgesichert, hier muss sich der Veranstalter um Ersatzreisen bemühen.

Was ist passiert?

Vor etwas über zwei Wochen hatte Germania noch erklärt, ihre Krise dank einer Finanzzusage überwunden zu haben. Damit sei "die mittel- und langfristige Perspektive der Germania als unabhängige mittelständische Fluggesellschaft gesichert". Doch das hat sich zerschlagen, so dass Germania in der Nacht auf Dienstag bekannt gab, dass Insolvenz angemeldet wurde und sogleich alle Flüge am Boden bleiben.

Welche Auswirkungen sind an den Flughäfen nun unmittelbar zu spüren?

An deutschen Flughäfen fallen am Dienstag mehr als 20 Verbindungen aus, etwa in Berlin, Düsseldorf oder Nürnberg - dort war Germania nach der Air-Berlin-Pleite die größte Airline.

Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug ausfällt?

Lässt eine Airline einen Flug ausfallen, ist das Unternehmen normalerweise entsprechend der EU-"Fluggastrechteverordnung" gesetzlich dazu verpflichtet, eine Ausgleichsleistung zu erbringen. Meist ist das eine Entschädigung in Höhe von 125 bis 600 Euro.

Im Falle einer Insolvenz haben Individualreisende jedoch grundsätzliche schlechtere Karten. Ihre Tickets sind dann wertlos, das Geld von Passagieren wird - sofern noch vorhanden - Teil der Insolvenzmasse. Betroffene müssen also ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Solche Verfahren können Jahre dauern, am Ende haben einzelne Passagiere oft das Nachsehen gegenüber größeren Gläubigern.

Was ist, wenn ich einen Flug im Rahmen einer Pauschalreise gebucht habe?

Kunden, die Germania-Flüge als Teil einer Pauschalreise im Reisebüro gekauft haben, sind nun besser dran: Die Unternehmen sind gegen Flugausfälle versichert und müssen für Ersatz sorgen. Entsprechend verweist Germania Pauschalreisekunden, deren Flüge ausfallen, derzeit direkt an ihre jeweiligen Reiseveranstalter.

Und wenn ich den Flug im Reisebüro oder direkt bei der Airline gekauft habe?

In diesem Fall bleiben die Kunden leider meist auf ihren Kosten sitzen. Wenn keine Veranstalterreise gebucht wurde oder der Flug Teil eines Pauschalreisekontingents war, treten Reisebüros oder Online-Portale in der Regel nur als Vermittler auf. Der Vertrag wird also zwar zwischen Airline und Kunde geschlossen, dieser bekommt aber keinen Sicherungsschein - und hat damit Pech gehabt. Trotzdem sollten Betroffene schnell nachforschen: Vielleicht wurde ihr Geld noch nicht an Germania weitergeleitet und kann vom Vermittler zurücküberwiesen werden.

In einigen Fällen jedoch ist das Reisebüro oder Portal selbst der Vertragspartner, wenn es die Flüge über einen Großhändler günstig eingekauft und sie an den Privatkunden weiter verkauft hat. In diesem Fall steht das Reisebüro als Zahlungsempfänger und Aussteller auf der Rechnung, erklärte Reiserechtler Ernst Führich in Zusammenhang mit der Insolvenz von Air Berlin. Selbst wenn auf dieser Rechnung stehe "wir vermitteln Ihnen den Flug" sei dies nur ein Versuch, sich der Haftung zu entziehen, so Führich. Ein Reisebüro, das zum Veranstalter wurde, sei für einen Ersatzflug zuständig - oder muss den Flugpreis zurückerstatten und Schadensersatz leisten.

Welche Aussichten haben Passagiere, die jetzt unmittelbar von Flugausfällen betroffen sind?

Wer über einen Veranstalter gebucht hat, kann sich etwas entspannen: Dann ist der Pauschalreiseanbieter zuständig, für eine Ersatzbeförderung zu sorgen - Zusatzkosten entstehen dem Urlauber dann nicht.

Anders sieht es bei Individualreisenden aus: Sie haben keinen Anspruch auf Ersatzflüge und müssen auf eigene Kosten neu buchen.

Diesen Passagieren bieten der Lufthansa-Konzern und der Ferienflieger Condor nun verbilligte Tickets an: Wer im Ausland gestrandet ist, kann bis Ende Februar bei der Lufthansa-Tochter Eurowings Flüge buchen, dabei erhalten den Passagieren die Hälfte ihrer Zusatzkosten rückerstattet. Das gleiche Verfahren bietet Tuifly an. Auch Condor will Germania-Gäste für den halben Ticketpreis mitnehmen, sofern noch Plätze frei sind - Passagiere müssen sich dafür auf die "Stand-by"-Warteliste setzen.

Zusätzlich soll auf lufthansa.com in den kommenden Tagen ein Buchungsverfahren eingerichtet werden, mit dem Germania-Kunden verbilligte Tickets der Netzwerk-Airlines Lufthansa, Swiss und Austrian buchen können. Hier sind pauschale Nettopreise von 50 Euro (Europa) und 200 Euro (Naher Osten) geplant.

Sollten sich Reisende also besser gegen Airline-Insolvenzen versichern?

Wer eine Veranstalter- beziehungsweise Pauschalreise bucht, ist bereits auf der sicheren Seite. Urlauber, die eine Direktreise über Vermittlungsportale, Reisebüros oder Airlines kaufen, sollten sich aber eine Airline-Insolvenz-Versicherung überlegen, die meist nicht zu viel kostet - und sich vor allem bei teuren Flügen lohnt und natürlich wenn schon wirtschaftliche Schwierigkeiten der Fluggesellschaft bekannt sind.

Allerdings muss man das Kleingedruckte genau lesen, damit nicht die schon angeschlagene Airline bei der Insolvenzversicherung ausgeschlossen wurde. Und manche Versicherungen erstatten nur den Reisepreis. Wer aber auf jeden Fall ans Ziel oder von dort wieder problemlos heimkommen will, sollte darauf achten, dass eine Umbuchung auf eine andere Airline Teil des Versicherungspakets ist.

Die Fluggesellschaften selbst sind nicht verpflichtet, sich gegen Insolvenz zu versichern, womit dann auch Individualreisende mehr Sicherheit hätten. "Trotz der Erfahrungen mit der Insolvenz von Air Berlin haben Bundesregierung und EU nichts unternommen", kritisiert Klaus Müller, Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands, "das rächt sich nun."

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