Kurioser Whisky-Streit:Wenn das Wörtchen "Glen" nicht wär

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Darf mit diesem Etikett künftig nicht mehr verkauft werden: Eine Flasche des Whiskys "Glen Buchenbach". (Foto: Sebastian Gollnow/dpa)

Eine schwäbische Brennerei vermarktet ihren Whisky als "Glen Buchenbach". Die Schotten finden das gar nicht lustig - und gewinnen vor Gericht.

Von Angelika Slavik, Hamburg

Am Ende geht alles ganz schnell, und das nach dem ganzen Theater. Sechs Jahre Rechtsstreit, beendet in kaum fünf Minuten. "Der Klage wird stattgegeben", sagt die Richterin. Und dass das Urteil sofort vollstreckbar sei. Das war's. Das ist das Ende für den Glen Buchenbach.

Der Buchenbach ist eigentlich ein Nebenfluss der Murr, 24 Kilometer lang, er gibt dem Buchenbachtal seinen Namen. Und dort, in der Gemeinde Berglen, liegt auch die Waldhornbrennerei Klotz. Ein Familienbetrieb seit 1901. Die Chefin heißt Gerlinde Klotz, eine Frau in den Siebzigern, sie brennt selbst, die Söhne kümmern sich um die Obstbäume. Sie stellen Birnenbrand her, Zwetschgenwasser und Waldhimbeergeist. Und seit ein paar Jahren eben auch Whisky. Der sei "unsere Spitzenkreation", wie es in einem Video auf der Website heißt. Dort erfährt man auch, dass der Whisky nur in ganz besonderen Fässern gelagert werde und deshalb eine "hellgoldene Farbe mit malzig-süßer Sherrynote" aufweise.

Ob das eine gute oder eine schlechte Eigenschaft für einen Whisky ist, spielt an dieser Stelle keine Rolle. Das Problem ist, dass Gerlinde Klotz und ihre Söhne ihren Whisky "Glen Buchenbach" genannt haben. Glen ist das gälische Wort für "kleines Tal", und weil sie ja im Buchenbachtal produzieren, schien ihnen das ein guter Name zu sein. Auch ein bisschen lustig, eine Anspielung an die berühmten Marken aus Schottland. Glenmorangie. Glen Moray. Glenlivet. Glen Keith. Bloß in Schottland fanden sie das gar nicht lustig.

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Der Name "Glen Buchenbach" verletze die Rechte der schottischen Whisky-Hersteller, teilten deren Anwälte der Brennerei Klotz mit. Sogenannte "geschützte geografische Angaben" haben nach EU-Recht tatsächlich einen besonderen Status. Man darf nicht den Eindruck erwecken, ein Produkt käme aus einer besonderen Region, wenn es in Wahrheit anderswo produziert wird. Das gilt für Tiroler Speck, das gilt für Hessischen Apfelwein und das gilt, über die Spirituosenverordnung, eben auch für Scotch, Whisky aus Schottland.

Der Begriff "Glen" müsse ebenfalls unter diesen Schutz fallen, argumentieren die Schotten, schließlich wecke er Assoziationen zu Schottland und das sei dann beinahe, als würde man Scotch auf den Whisky schreiben. Die Scotch Whisky Association schlug der Waldhornbrennerei Klotz vor, ihren Whiskey doch einfach umzubenennen, in "Valley of Buchenbach" vielleicht. Aber in Schwaben gibt man nicht einfach so nach, nur weil einem irgendwer den Anwalt schickt, deshalb ging die Sache vor Gericht, über mehrere Instanzen, es wurde hin- und herverwiesen, bis nun an diesem Donnerstag das Hamburger Landgericht den Schotten recht gab.

Die schwäbische Spitzenkreation, die mit der hellgoldenen Farbe und der malzig-süßen Sherrynote, muss nun einen neuen Namen bekommen. Und die Gerichtskosten, ja, die gehen übrigens auch ins Buchenbachtal.

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