Einsturz des Kölner Stadtarchivs:Oberbauleiter wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Am 3. März 2009 stürzte des Kölner Stadtarchiv ein. (Foto: dpa)

Das Gericht verurteilt den Mann zu einem Jahr Haft auf Bewährung. Bei dem Einsturz südlich der Kölner Innenstadt starben zwei junge Männer.

In einem Strafprozess um den Einsturz des Kölner Stadtarchivs hat das Landgericht einen Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Es folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Der ehemalige Oberbauleiter soll beim Bau einer U-Bahn-Haltestelle vor dem Archivgebäude seine Überwachungspflichten verletzt haben. Der Prozess stand unter Zeitdruck, denn Anfang März wäre der Vorwurf verjährt. In einem früheren Prozess hatte das Landgericht im vergangenen Oktober drei Angeklagte - Mitarbeiter von Baufirmen und Kölner Verkehrsbetrieben (KVB) - freigesprochen. Ein Bauüberwacher der KVB wurde zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

Bei dem Unglück vor fast zehn Jahren waren zwei junge Männer ums Leben gekommen, es entstand ein Milliardenschaden. Nach Überzeugung des Gerichts wurde der Einsturz des Archivs und zweier benachbarter Wohngebäude durch Fehler beim U-Bahn-Bau ausgelöst.

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