Justiz:Täteranwalt will Verfahren um "Parkhaus-Mord" wieder aufrollen

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  • Benedikt Toth ist wegen des Mordes an seiner Tante Charlotte Böhringer zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er hat die Täterschaft stets bestritten.
  • Ein wesentliches Indiz - eine DNA-Spur am Sakko der Getöteten - könnte ins Wanken gebracht werden.
  • Einem Gutachten zufolge kommt wegen der Unvollständigkeit des DNA-Musters nicht nur Benedikt Toth als Verursacher in Frage.

Von Stephan Handel, München

Fast elf Jahre ist es her, dass Benedikt Toth wegen des über München hinaus als "Parkhaus-Mord" bekannten Kriminalfalls verurteilt wurde: Er wurde schuldig gesprochen, 2006 seine Tante Charlotte Böhringer in der Wohnung über ihrem Parkhaus an der Baaderstraße ermordet zu haben, und zu lebenslanger Haft verurteilt. Toth hat seine Täterschaft stets bestritten. Nun versuchen seine Familie und seine Anwälte erneut, dem Verurteilten über einen Wiederaufnahmeantrag einen neuen Prozess zu verschaffen.

Charlotte Böhringer ist am 16. Mai 2006 in ihrer Wohnung erschlagen aufgefunden worden. Zwei Tage später wird ihr Neffe Benedikt Toth festgenommen. Der Prozess gegen ihn beginnt am 2. Mai 2007 und ist zunächst auf 13 Verhandlungstage angesetzt. Tatsächlich verhandelt das Schwurgericht unter dem Vorsitzenden Richter Manfred Götzl - später Vorsitzender im NSU-Prozess - 93 Tage lang und spricht am 12. August 2008 sein Urteil. Die Revision des Angeklagten verwirft der Bundesgerichtshof; ein erster Wiederaufnahmeantrag ist ebenso erfolglos wie die Beschwerde dagegen beim Oberlandesgericht und eine Verfassungsbeschwerde.

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Nun aber glaubt Toths Verteidiger Peter Witting, einen neuen Ansatzpunkt gefunden zu haben, mit dem er das Schwurgerichtsurteil aushebeln könnte. Für ein Wiederaufnahmeverfahren reicht es nicht, Indizien aus dem ersten Verfahren zu widerlegen - es ist vielmehr notwendig, neue Beweistatsachen zu präsentieren. Und solche sieht Witting in einem Gutachten des Mediziners Peter Schneider; er ist Leiter der Forensischen Molekulargenetik am Institut für Rechtsmedizin in Köln.

Schneider beschäftigt sich in dem Gutachten hauptsächlich mit einer DNA-Spur, die im Urteil als "Indiz 9h" bezeichnet wird. Diese DNA-Spur fand sich im Blut am Sakko der Getöteten. Allerdings konnte sie nicht vollständig analysiert werden, zudem war sie vermischt mit der DNA des Opfers. Dennoch schloss eine Sachverständige im Prozess aus, dass neben Benedikt Toth noch andere Personen als Verursacher der Spur in Betracht kämen.

Diese Gewissheit erschüttert Schneider gründlich - und verteilt nebenbei gehörige Ohrfeigen an die Spurensicherung der Polizei. Denn die hatte die Jacke zunächst zusammengefaltet und in Plastik verpackt, später zur Anfertigung von Fotos aus der Verpackung genommen und danach erneut eingewickelt. Erst während des laufenden Prozesses wurden die Proben für die DNA-Analyse genommen - laut Schneider ergäben sich so zahllose Möglichkeiten, wie das DNA-Material auf den Blutfleck gelangt sein könnte. Toth könnte ja die Jacke seiner Tante zuvor auch bei einer anderen Gelegenheit berührt haben.

Das allein wäre noch nicht unbedingt eine neue Tatsache - bedeutender dafür ist, was der Gutachter zur Zuordnung der Spur sagt: Wegen Unvollständigkeit des DNA-Musters sei es nämlich beileibe nicht so, dass alleine Benedikt Toth als ihr Verursacher in Frage komme, und zwar mit einer Wahrscheinlichkeit von eins zu sechs Millionen, wie die Sachverständige im Prozess gesagt hatte. Vielmehr könnte die Spur auch von nahen Verwandten stammen, insbesondere von Toths Mutter und seinem Bruder.

Als Täter kommen die zwar nicht in Betracht, weil sie über ein Alibi verfügen, aber das Indiz 9h wäre über ein neues Beweismittel - Schneiders Gutachten - ins Wanken gebracht, und weil es das Schwurgericht als "wesentlich" eingestuft hat, damit der ganze Schuldspruch. Weitere Argumente der Verteidigung, der neben Peter Witting mittlerweile auch der Wiederaufnahme-Experte Gerhard Strate aus Hamburg angehört, beschäftigen sich mit DNA-Spuren auf Böhringers Schreibtisch und Handschuhen, die der Täter angeblich getragen haben soll.

Am 1. Februar wurde der Wiederaufnahme-Antrag beim Landgericht München I eingereicht, darüber entscheiden wird das Landgericht Augsburg. Anwalt Witting sagt: "Ich gehe davon aus, dass bei objektiver Beurteilung nun endlich die Wiederaufnahme zugelassen wird. Die Justiz muss reagieren, wenn ein Irrtum erkannt wird - sonst funktioniert der Rechtsstaat nicht mehr."

© SZ vom 16.02.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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