Seehofer:Mit doppelter Zunge

Der Innenminister ignoriert rechtsstaatliche Prinzipien.

Von Ferdos Forudastan

Das muss man Horst Seehofer lassen: Die Kunst, mit doppelter Zunge zu sprechen, beherrscht er. Wenn es darum geht, ausländische Straftäter in ihre Heimat abzuschieben, lässt der Bundesinnenminister kein Wenn und kein Aber gelten. Ist jetzt aber Deutschland gefordert, eigene Staatsbürger zurückzunehmen, die für den sogenannten Islamischen Staat (IS) unter anderem in Syrien gekämpft haben, in kurdischer Gefangenschaft sitzen und dort nicht bleiben können, dann stellt der CSU-Politiker Bedingungen - auch solche, die er im umgekehrten Fall nicht akzeptieren würde.

Gewiss, die Bundesrepublik muss nur solche ehemaligen Terrorkämpfer aufnehmen, für die sie zuständig ist. Das sind Männer und Frauen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Ist das allerdings geklärt, kann Berlin nicht zusätzlich verlangen, dass die Betreffenden nur dann zurückkehren dürfen, wenn Ermittlungsergebnisse hinterher ihre Inhaftierung ermöglichen.

Deutsche, die für den Islamischen Staat in Syrien gekämpft haben, sind in Deutschland vor Gericht zur Verantwortung zu ziehen. Ist ihnen keine Tat nachzuweisen, gelten sie aber als gefährlich, müssen sie überwacht werden. Das alles ist anstrengend, teuer und wenig populär. Aber in einem Rechtsstaat gibt es dazu keine Alternative.

© SZ vom 20.02.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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