Arbeitslosengeld:Wie die Parteien Hartz IV reformieren wollen

Langzeitarbeitslose

Langzeitarbeitslose auf dem Weg zur Arbeit im Kleingarten. Wie viel sie künftig vom Zuverdienst behalten dürfen, ist unklar.

(Foto: Waltraud Grubitzsch/dpa)

SPD, FDP, Grüne - sie alle wollen das Arbeitslosengeld verändern. Doch die Konzepte sind verschieden. Ein Überblick über Sanktionen, Zuverdienste und Vermögensschutz.

Von Henrike Roßbach, Berlin

Was das Publikum zu sehen bekomme, sagte Andrea Nahles vor knapp zwei Wochen im Willy-Brandt-Haus, sei eine "sehr gut gelaunte, positiv gestimmte SPD-Parteivorsitzende". Das an sich war eigentlich schon Nachricht genug, denn weder "gut gelaunt" noch "positiv gestimmt" waren zuletzt Attribute, die man spontan mit den im Umfragetief dümpelnden Sozialdemokraten verbunden hätte. Doch Nahles Gelöstheit hatte durchaus einen Grund: "Wir können mit Fug und Recht sagen: Wir lassen Hartz IV hinter uns", verkündete die SPD-Chefin und meinte das neue Sozialstaatskonzept ihrer Partei. Viele in der SPD empfinden Hartz IV und die Agenda-Reformen als Trauma - das erklärt das große Aufatmen an jenem Sonntag, allen voran bei der Vorsitzenden. Was aber hat die SPD vor mit dem System der Grundsicherung? Und welche Vorschläge machen andere Parteien und Experten? Ein Überblick.

"Bürgergeld" der SPD

Die SPD will die Grundsicherung durch ein "Bürgergeld" ersetzen. Das soll zwar nicht höher als die heutigen Hartz-IV-Sätze ausfallen, aber Boni für Weiterbildungswillige beinhalten. Wer keinen Schulabschluss hat, soll eine dreijährige Ausbildung machen können, nicht nur kürzere Weiterbildungen. Und wer vom höheren Arbeitslosengeld I ins Bürgergeld rutscht, soll zwei Jahre lang in jedem Fall in seiner Wohnung bleiben dürfen, auch wenn die nach heutigen Standards zu groß wäre. Auch die Überprüfung des persönlichen Vermögens soll für zwei Jahre ausgesetzt werden.

Zudem soll man erst gar nicht so schnell ins Bürgergeld rutschen wie bisher; das Arbeitslosengeld I soll länger gezahlt werden für langjährige Beitragszahler in der Arbeitslosenversicherung - und für jene, die sich weiterbilden. Das Maximum wären dann 36 Monate; heute sind es in der Regel zwölf, für Ältere bis zu 24.

Für Notlagen, etwa eine kaputte Waschmaschine, soll es im Bürgergeld gesonderte Hilfen geben. Sanktionen würden weiterhin verhängt, wenn jemand dauerhaft nicht mitmacht bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Abschaffen allerdings will die SPD die strengeren Sanktionen für unter 25-Jährige, die Kürzung von Wohn- und Heizkosten und die 100-Prozent-Sanktionierung. Verbessern will sie den Betreuungsschlüssel in den Jobcentern; Formulare sollen verständlicher und Aufstocker von der Arbeitsagentur statt vom Jobcenter betreut werden.

"Liberales Bürgergeld" der FDP

Die Lieblingsidee der FDP ist es seit bald drei Jahrzehnten, steuerfinanzierte Sozialleistungen zu bündeln. Einen neuen Versuch unternimmt sie nun mit ihrem "Liberalen Bürgergeld", das die Fachpolitiker der Fraktion am Donnerstag in Berlin vorstellten. Konkret sollen das Arbeitslosengeld II, die Wohn- und Heizkosten, der Kinderzuschlag und das Wohngeld in einer Sozialleistung gebündelt werden. Für die Wohnkosten soll es regional gestaffelte Pauschalen geben; die Regelsätze für Erwachsene aber wären immer gleich, egal, ob man als Paar zusammenlebt oder alleine.

Ein zentraler Punkt im FDP-Konzept: bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten. Das heutige System sei "grotesk demotivierend", sagte der arbeitspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Johannes Vogel, am Donnerstag. Heute ist es so, dass die ersten 100 Euro Zuverdienst nicht mit Hartz IV verrechnet werden, danach werden erst 80, dann 90 und dann 100 Prozent verrechnet. Mehr als ein Minijob ist dadurch in der Regel unattraktiv. Die FDP will es umgekehrt machen: 100 Euro bleiben frei, von 100 bis 400 Euro werden 80 Prozent verrechnet, von 400 bis 700 Euro 70 Prozent und darüber nur noch 60 Prozent. Zudem wollen die Liberalen das Schonvermögen erhöhen, das Bürgergeldempfänger behalten dürfen. Eine Verdreifachung gegenüber heute könnten sie sich vorstellen, sagte Pascal Kober, sozialpolitischer Sprecher der Fraktion, das seien etwa 30 000 Euro. Wohneigentum soll ebenfalls unangetastet bleiben, für die Altersvorsorge soll es großzügigere Regeln geben. Genau wie die SPD will auch die FDP die Sanktionierung der Unterkunftskosten abschaffen, dreijährige Umschulungen ermöglichen und Aufstocker in den Arbeitsagenturen betreuen lassen; durch Letzteres werde dann der Betreuungsschlüssel in den Jobcentern deutlich besser.

"Garantiesicherung" der Grünen

Grünen-Chef Robert Habeck hat einen Vorschlag gemacht, der von allen Konzepten am meisten Ähnlichkeit mit einem bedingungslosen Grundeinkommen hat. Seine "Garantiesicherung" soll von den Sätzen her höher ausfallen als die gegenwärtige Grundsicherung. Wie die FDP wollen auch die Grünen bestehende Sozialleistungen bis hin zum Bafög bündeln und die Zuverdienstmöglichkeiten verbessern. Es soll zwar eine Bedarfsprüfung geben; da Habeck das Schonvermögen aber auf 100 000 Euro anheben will, plus Wohneigentum, dürfte es nur sehr wenige Arbeitslose oder Geringverdiener geben, die keinen Anspruch hätten. Bedingungen wären keine an die Garantiesicherung geknüpft, auch nicht die Pflicht, einen Job anzunehmen oder sich weiterzubilden. Für Letzteres soll es Boni geben. Die Kosten schätzt Habeck auf 30 Milliarden Euro im Jahr.

IAB und Ifo-Institut

Auch aus der Wissenschaft kommen Vorschläge. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), das zur Bundesagentur für Arbeit gehört, konzentriert sich auf die Aufstocker und setzt auf einen "Erwerbszuschuss". Wie bei der FDP soll dieser ab einem gewissen Einkommen Grundsicherung, Wohngeld und Kinderzuschlag ersetzen. Zudem sollen in der Grundsicherung statt 100 Euro Zuverdienst nur noch 50 Euro anrechnungsfrei sein; bis 450 Euro, also der Minijobgrenze, würden 90 Prozent verrechnet, darüber aber nur noch 60. Wer den Erwerbszuschuss in Anspruch nimmt, hätte zudem einen "aktivierungsfreien Status", wäre also von den sonst üblichen Hartz-IV-Verpflichtungen entbunden.

Das Ifo-Institut kritisiert, dass Aufstocker heute "implizite Grenzsteuersätze" von bis zu 100 Prozent hätten und Alleinerziehende teilweise bei steigendem Bruttogehalt sogar ein niedrigeres verfügbaren Einkommen. Die Ökonomen schlagen daher vor, dass Einkommen unter 630 Euro - jedenfalls bei Singles und Paaren ohne Kinder - komplett mit der Grundsicherung verrechnet werden sollen, solche darüber aber nur noch zu 60 Prozent. Dadurch steige der Anreiz, "existenzsichernde" Stellen im Umfang von etwa 30 Stunden in der Woche anzunehmen, statt Kleinst- oder Minijobs. Zusätzlich würde das Schonvermögen um 150 Euro je Erwerbsjahr erhöht.

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