Justiz:Anwältin von Ulvi K. stellt Strafanzeigen gegen Ermittler der Soko Peggy

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  • Die Strafanzeigen betreffen den leitenden Staatsanwalt, den Leiter der Soko Peggy sowie einzelne Ermittlungsbeamte.
  • Die Soko soll Dritten ein heimlich aufgezeichnetes Gespräch zwischen Ulvi K. und dessen Vater vorgespielt haben. Das hält Henning für eine "Manipulationsvernehmung".
  • Bayreuths Leitender Oberstaatsanwalt bestätigt, dass ein solches Tonband Dritten vorgespielt wurde. Es handele sich aber "mit Sicherheit um eine befugte Aufnahme".

Von Olaf Przybilla

Die Anwältin Hanna Henning, die Ulvi K. vertritt, hat weitere Strafanzeigen bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg gegen führende Ermittler der Soko Peggy gestellt. Sie betreffen namentlich einen leitenden Staatsanwalt und den Leiter der Soko Peggy. Auch gegen einzelne Ermittlungsbeamte wurde Strafantrag wegen der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gestellt.

Hintergrund sind Ermittlungen der Soko Peggy in Lichtenberg. In mindestens sechs Fällen soll die Soko dabei Dritten ein Tonband vorgespielt haben. Dieses soll 2002 heimlich aufgenommen worden sein. Zu hören sei ein emotionales Gespräch zwischen Ulvi K. und dessen Vater. Der geistig beeinträchtigte K. war 2004 wegen Mordes an der damals neunjährigen Peggy zunächst verurteilt, zehn Jahre später aber in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen worden.

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Nach Angaben von Zeugen, denen das Band vorgespielt wurde, sind sie von Ermittlern befragt worden, ob sie das Band für glaubwürdig hielten. Die Anwältin hält das für eine "Manipulationsvernehmung", es sei rechtswidrig und "in eklatanter Weise verfassungswidrig". So sei das Band im Gerichtsverfahren gegen K. weder eingeführt noch vorgespielt worden. Somit handele es sich nicht um eine Aufzeichnung, die bereits in öffentlicher Verhandlung allen zugänglich gemacht wurde. Da K. freigesprochen wurde, dürfe das Band keinesfalls Dritten vorgespielt werden. Nach dem Freispruch seien die im Verfahren gegen K. erhobenen Beweismittel zu vernichten. Darüber hinaus verstoße ein heimlich aufgezeichnetes Gespräch zwischen Vater und Sohn gegen das Grundgesetz.

Erst am Wochenende hatte die Kanzlei Strafantrag bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg gegen die Soko Peggy wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen gestellt, nachdem Medien aus dem Gespräch zwischen K. und dessen Vater zitiert hatten. Nach Auskunft der Generalstaatsanwaltschaft wird über diese Anzeige von einer noch zu benennenden Staatsanwaltschaft in Nordbayern entschieden.

Bayreuths Leitender Oberstaatsanwalt Herbert Potzel bestätigte auf SZ-Anfrage, dass ein solches Tonband Dritten vorgespielt wurde. Es handele sich "mit Sicherheit um eine befugte Aufnahme", für die richterliche Genehmigungen vorlägen. Ziel des Vorgehens der Ermittler sei es, "weitere Informationen zu erlangen". Zu Einzelheiten der Anzeigen könne die Staatsanwaltschaft erst dann Stellung nehmen, wenn sie diese kenne. Dies sei momentan nicht der Fall.

© SZ vom 22.02.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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