Gesundheit:Neues Schlupfloch in die gesetzliche Krankenversicherung

Gesundheit: Wer in Brückenteilzeit geht, hat mehr Zeit für Spaziergänge mit den Kindern (wie hier am Jadebusen an der Nordsee), verdient aber auch weniger Geld. Das eröffnet neue Chancen beim Wechsel der Krankenversicherung.

Wer in Brückenteilzeit geht, hat mehr Zeit für Spaziergänge mit den Kindern (wie hier am Jadebusen an der Nordsee), verdient aber auch weniger Geld. Das eröffnet neue Chancen beim Wechsel der Krankenversicherung.

(Foto: Julian Stratenschulte/AFP)
  • In jungen Jahren versichern sich viele in der privaten Krankenversicherung: Die Leistungen erscheinen günstig, zugleich winkt eine bevorzugte Behandlungen beim Arzt.
  • Später kann die private Krankenversicherung teuer werden, sei es, weil die Beiträge besonders rasch steigen oder weil Kinder separat mitversichert werden müssen.
  • Das Problem: Ein Wechsel in der gesetzliche Krankenversicherung ist dann in der Regeln nicht mehr möglich. Aber es gibt Ausnahmen.

Von Berrit Gräber

Anfangs sind die Beiträge verlockend günstig. Doch nach ein paar Jahren dämmert so manchem privat Krankenversicherten, dass ihn die Absicherung noch teuer zu stehen kommen kann. Vor allem, wenn die ersten Kinder kommen, die eigene Beiträge kosten. Für Angestellte gibt es dann eigentlich nur einen gangbaren Weg zurück in die gesetzliche Schiene: in Teilzeit arbeiten. Was für Millionen Bürger bislang nicht in Frage kam, weil die Rückkehr zum alten Gehalt unsicher war, ist seit diesem Jahr eine echte Option. Die neue Brückenteilzeit bietet jetzt nicht nur die Garantie auf die alte Vollzeitarbeit. Sie eröffnet zugleich ein neues Schlupfloch, die teure Privatversicherung loszuwerden - allerdings nicht für jeden wechselwilligen Arbeitnehmer.

Grundsätzlich funktioniert der Teilzeit-Kniff so: Wer in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurück möchte, muss sein regelmäßiges Bruttoeinkommen so weit zurückfahren, dass es unter die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) fällt. Aktuell liegt diese bei 60 750 Euro brutto im Jahr. Rutschen Angestellte mit ihrem Verdienst auch nur einen Euro unter diese Grenze, werden sie sofort versicherungspflichtig in der GKV, wie Bastian Landorff von der Verbraucherzentrale Bayern erklärt. Sie oder er können dann in eine Krankenkasse ihrer Wahl wechseln. Für alle, die bereits am 31. Dezember 2002 Privatpatienten waren, gilt 2019 die besondere Lohngrenze von 54 450 Euro brutto.

Vor der Rückkehr in die GKV steht also erst einmal ein ordentlicher Gehaltsverzicht. Und zwar so, dass das Brutto auf zwölf Monate hochgerechnet unter die JAEG sinkt. "Das will gut überlegt sein, das kann sich nicht jeder leisten", sagt Landorff. Denn mit dem Gehalt sinken auch die Rentenansprüche. Und die Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) gehen in der Regel verloren. Dafür hat man den Privatvertrag für den Rest des Lebens los: Wer wieder in der GKV drin ist, darf auch dann bleiben, wenn die Teilzeit ein Ende hat, das Gehalt wieder üppiger ausfällt und über die JAEG steigt. Gut verdienende Arbeitnehmer müssen sich dann freiwillig gesetzlich versichern.

Wer in jüngeren Jahren wechseln will und kann, sollte nicht zu lange warten

Was die Reduzierung der Arbeitszeit seit Januar interessant macht, ist das neue Rückkehrrecht. Mitarbeiter dürfen nach Ablauf ihrer Teilzeitphase jetzt automatisch zur alten Stundenzahl zurückkehren. Und zum alten Gehalt. Diese Garantie ist im neuen Paragrafen 9a des Teilzeit- und Befristungsgesetzes, der sogenannten Brückenteilzeit, festgezurrt. Sie schafft Sicherheit. Die Neuregelung gilt aber längst nicht in jedem Betrieb. Anspruch hat nur, wer schon länger als sechs Monate in einer Firma mit mehr als 45 Arbeitnehmern beschäftigt ist. Nur diese Angestellten können die befristete Teilzeit für mindestens ein Jahr beantragen - und damit auch den Ausstieg aus der PKV schaffen, je nach Einzelfall. Wer zu den gut 14 Millionen Menschen gehört, die bundesweit in kleineren Betrieben arbeiten, hat schlicht Pech. Für sie gilt das Gesetz nicht.

Wer den neuen Türöffner zur GKV nutzen will, muss sich womöglich beeilen: "Für die Brückenteilzeit muss man gleich zweimal auf den Zeitpunkt achten", sagt Kaja Keller, Arbeitsrechtsanwältin in der Berliner Kanzlei Gansel. Einmal beim Antrag in der Firma; nur wer zeitig dran ist, bekommt sie auch bewilligt. Für Unternehmen mit 46 bis 200 Beschäftigten gelten Zumutbarkeitsgrenzen. Sind bei 150 Mitarbeitern schon zehn Beschäftigte in Brückenteilzeit, dürfen Arbeitgeber den elften Antrag ablehnen. Nur in Großunternehmen mit über 200 Arbeitnehmern gibt es diese Hürde nicht.

Außerdem zählt der Zeitpunkt der Rückkehr in die GKV. Wechselwillige sollten mit Blick auf später genau abwägen, ob sich die Brückenteilzeit als Schlupfloch für sie überhaupt lohnt, rät Keller. Nur wer in der zweiten Hälfte seines Arbeitslebens mindestens 90 Prozent Mitglied einer Krankenkasse oder mitversichert war, kann im Alter in die günstige Krankenversicherung der Rentner (KVdR) hinein. Wird die 9/10-Klausel nicht erfüllt, müssen sich Rentner freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern. Beides kann teuer werden. Dabei habe sich so mancher Arbeitnehmer schon verkalkuliert: "Ich weiß von einer Rentnerin, die jetzt 200 Euro in der PKV zahlt statt 80 in der GKV", sagt Keller.

Wer in jüngeren Jahren wechseln will und kann, sollte das nicht auf die lange Bank schieben, rät Landorff. Bei einer 35-Jährigen sei das zum Beispiel sinnvoll, bis Anfang 40 auch noch. Danach könne es schwierig werden, ganz unabhängig von der Brückenteilzeit. Vom Alter von 55 Jahren an kennt das Sozialgesetzbuch - bis auf wenige Ausnahmen - kein Pardon mehr. Selbst wenn jemand dann sein Einkommen drückt, zum Geringverdiener wird oder in die Arbeitslosigkeit rutscht, ist die Rückkehr ins gesetzliche System in der Regel versperrt.

Zur SZ-Startseite
Schuldner-Atlas 2015

SZ PlusInsolvenz
:Fünf Lebenslagen, die häufig in die Schuldenfalle führen

115 632 Insolvenzen gab es allein im Jahr 2017 in Deutschland. Wir haben fünf Fälle protokolliert, in denen Menschen in Geldnöte geraten sind.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: