"Individuelle Gesundheitsleistungen":Wie Patienten beim Arzt abgezockt werden

Ovary, Sonography

Die Ultraschalluntersuchung der Eierstöcke ist nur eine von vielen "Individuellen Gesundheitsleistungen" (Igel).

(Foto: Getty Images)
  • Laut einer neuen Analyse bekommen rund 29 Prozent der gesetzlich Versicherten "Individuelle Gesundheitsleistungen" (Igel) von ihrem Arzt angeboten.
  • Bei vielen dieser privaten Zusatzuntersuchungen ist der Nutzen jedoch nicht belegt. Zu den fragwürdigen Leistungen zählen etwa viele Unterschalluntersuchungen sowie die Glaukomfrüherkennung.
  • Mit den Igeln wird mittlerweile ein Umsatz von mindestens einer Milliarde Euro pro Jahr gemacht. Kritiker sehen durch die fragwürdigen Methoden das Verhältnis zwischen Arzt und Patient beschädigt.

Von Werner Bartens

Der 33-Jährige zahlt 400 Euro an seinen Allgemeinmediziner - und erhält ein Medikament "für die Darmkultur". Die Untersuchung auf Hörsturz bei einem HNO-Arzt kostet eine 37-Jährige 600 Euro. Ein Orthopäde berechnet seiner 60-jährigen Patientin 170 Euro für eine Ganganalyse. Die Beispiele lassen sich beliebig fortsetzen - ob 479 Euro fürs "Einrenken der Wirbelsäule" berechnet werden, 450 Euro zur Therapie eines Fersensporns oder gar 646 Euro für eine "autologe conditionierte Plasmatherapie" beim Orthopäden. Diese Fälle dreister Abzocke stammen alle aus der neuesten Analyse zu "Individuellen Gesundheitsleistungen" (IGEL), die der Süddeutschen Zeitung vorab vorliegt. Das wissenschaftliche Institut der AOK (Wido) hat dafür in einer repräsentativen Erhebung mehr als 2000 Krankenversicherte zu ihren Erfahrungen der vergangenen zwölf Monate befragt.

Private Zusatzleistungen, wie die IGEL auch genannt werden, wurden demnach im Vorjahr rund 29 Prozent der gesetzlich Versicherten angedient. Die Kostenspanne der Angebote war erheblich und lag zwischen zehn und 1000 Euro. Insgesamt wird mit IGEL-Angeboten mittlerweile ein Umsatz von mindestens einer Milliarde Euro pro Jahr gemacht. Genauere Zahlen zum Marktvolumen gibt es nicht, weil über etliche Leistungen kein Vertrag und keine Dokumentation vorliegt. Nach der Einführung der oft fragwürdigen Leistungen in den 1990er-Jahren stieg der Anteil der Patienten, die sie angeboten bekamen, zunächst sprunghaft an. Seit dem bislang höchsten Wert von 33 Prozent im Jahr 2015 ist der Anteil aber leicht zurückgegangen.

Gynäkologen und Augenärzte "igeln" besonders viel

Die Zusatzleistungen werden nicht von Ärzten aller medizinischer Disziplinen gleich stark vertrieben. "Es gibt zwei klare Schwerpunkte, nämlich Ultraschalluntersuchungen vor allem bei Frauen sowie Leistungen zur Glaukomfrüherkennung", so Klaus Zok vom Wido, der die aktuelle Studie geleitet hat. "Dem entspricht, dass vor allem Frauen- und Augenärzte besonders stark ,igeln'". Die beiden genannten Untersuchungen machen denn auch allein 45 Prozent des IGEL-Marktes aus; danach folgen Bluttests und Laborleistungen sowie Medikamente, deren Vorteile für Patienten nicht belegt sind.

Hochgerechnet haben also knapp fünf Millionen Versicherte im vergangenen Jahr Ultraschalluntersuchungen als IGEL angeboten bekommen, deren Nutzen nicht erwiesen ist, vor allem Frauen über 30 Jahre. Die angebliche Glaukom-Früherkennung erhielten demnach 3,7 Millionen Versicherte, vor allem jenseits der 50 Jahre. "Viele Verfahren basieren nicht auf Studien, sondern auf dem Prinzip Hoffnung, zum Beispiel beim Ultraschallscreening", kritisiert Günther Jonitz, Präsident der Berliner Ärztekammer. "Wer in Sorge ist, Eierstockkrebs zu bekommen, erträgt lieber die Überdiagnostik als das Nichtstun." Aus etlichen Studien ist jedoch bekannt, dass bei dieser Art Tumor die Untersuchung per Ultraschall nichts für die Früherkennung bringt.

Weil ihr Nutzen nur selten erwiesen ist, gelten die angebotenen Zusatzleistungen unabhängigen Ärzten als großes Ärgernis und hässlicher Auswuchs des Gesundheitsmarktes - manche von ihnen sehen die Praxis gar zum Basar verkommen und beklagen den Verfall des Arzt-Patienten-Verhältnisses, wenn der Doktor zum Verkäufer ominöser Leistungen wird und der Patient zum Kunden. Schließlich sind IGEL überwiegend umstrittene oder sogar schädliche Angebote, die eben deshalb nicht von den Krankenkassen erstattet werden, weil ihr Nutzen bisher nicht seriös belegt werden konnte und manchmal gar Folgeschäden bekannt sind. Hilfreiche Orientierung gibt der "IGeL-Monitor" (www.igel-monitor.de), in dem über die meisten Angebote und ihre fehlenden oder nur dezent vorhandenen Vorteile verständlich aufgeklärt wird. Von A wie Akupunktur oder Augendruckmessung über Biofeedback, Eigenblut, Hyaluronsäure-Spritzen ins Knie bis hin zu diversen Ultraschall-Tests werden hier mehr als 50 Angebote einer kritischen Bewertung unterzogen.

Nur wenige ausnahmslos sinnvolle Ausnahmen wie etwa die Raucherentwöhnung und tauch- oder reisemedizinische Untersuchungen fallen in die Kategorie IGEL. Dabei geht es jedoch um medizinische Leistungen, die zwar nützlich sind, von den Kassen aber nicht übernommen und - etwa für Freizeitaktivitäten wie Tauchen oder Bergsteigen - nicht von der Solidargemeinschaft finanziert werden müssen. In der aktuellen Analyse machten diese angemessenen IGEL aber lediglich 11,5 Prozent aus. "Wenn man richtig mit ihnen umgeht, etwa bei Impfungen vor Tropenreisen, sind IGEL in Ordnung", sagt Ärztekammerpräsident Jonitz. "Allerdings ist Missbrauch eben auch verbreitet."

Unter den fragwürdigen Methoden leidet das Arzt-Patienten-Verhältnis

Augenärzte und Frauenärzte "igeln" im Durchschnitt sieben- beziehungsweise fünfmal so oft wie Allgemeinmediziner, gefolgt von Orthopäden, Hautärzten und Urologen. Gegen das Vorurteil, dass Patienten von sich aus nach Zusatzleistungen fragen, sprechen die aktuellen Zahlen. Nur 24 Prozent der Kranken in der Arztpraxis haben sich selbst danach erkundigt. In drei Viertel der Fälle sprechen die Ärzte und das - manchmal in Kursen extra dafür geschulte - Praxispersonal die Patienten darauf an und versuchen, die Zusatzleistung als medizinisch notwendig zu verkaufen. Frauen bekommen deutlich öfter IGEL angeboten als Männer, einkommensstarke Patienten eher als weniger gut gestellte Versicherte.

Zwar gibt es eindeutige Rechtsvorschriften für Ärzte, dass sie ihren Patienten eine Rechnung über die Privatleistung zu erstellen haben, die jene aus eigener Tasche bezahlen. Dennoch erhielten zehn Prozent der Patienten keine Rechnung. Auch ein schriftlicher Behandlungsvertrag ist Pflicht; dieser wurde jedoch nur mit 46,6 Prozent der Patienten zuvor abgeschlossen. Jonitz erinnert deshalb an die Broschüre, die von der Bundesärztekammer gemeinsam mit dem Netzwerk für evidenzbasierte Medizin zum richtigen Umgang mit IGEL herausgegeben wurde.

Vielen Patienten ist nicht klar, ob die zusätzliche Untersuchung notwendig ist

Neben den finanziellen Verlusten und dem medizinisch oft nicht vorhandenen Nutzen der IGEL sehen Kritiker besonders das Arzt-Patienten-Verhältnis durch diese Form der Ökonomisierung bedroht. In der aktuellen Analyse zeigte sich, dass sich gerade mal die Hälfte der Patienten gut über die Zusatzleistungen aufgeklärt fühlte und daher nicht wusste, ob das angebotene Verfahren überhaupt notwendig, sicher und zuverlässig ist - oder eben nicht. Kein Wunder bei dieser fehlenden Transparenz, dass fast drei Viertel der Befragten eine Verschlechterung des Arzt-Patienten-Verhältnis durch die "Igelei" befürchten. "Für das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ist ein offener Umgang mit den Selbstzahlerleistungen unverzichtbar", fordert Klaus Zok. "Dazu zählt auch die Information über die Gründe, warum die gesetzliche Krankenversicherung diese Leistungen nicht finanziert."

Doch statt darüber aufzuklären, auf welch unbefestigtem wissenschaftlichen Grund die meisten IGEL-Angebote stehen, machen manche Ärzte ihren Patienten noch ein schlechtes Gewissen, wenn sie zögern oder die Zusatzleistungen ablehnen. "Ein besonderes Ärgernis sind Verzichtsformulare, auf denen Patienten ihr Nein zu einer Leistung schriftlich bestätigen sollen", empört sich Kai Helge Vogel vom Verbraucherzentrale Bundesverband. "Das schürt unnötigen Druck und Angst beim Patienten." Er beklagt, dass es noch immer keine wirksamen Sanktionen gibt, wenn Ärzte gegen die inhaltlichen wie formalen Vorgaben verstoßen. In der Broschüre der Bundesärztekammer steht schließlich eindeutig: "Der Arzt darf nicht darauf drängen, dass Sie IGeL in Anspruch nehmen sollen. Wenn Sie meinen, dass dies der Fall ist, informieren Sie die zuständige Ärztekammer darüber."

Manchmal wird mehr bezahlt, als der Kassenarzt im Quartal für die ganze Behandlung bekommt

Wo Überredungskunst anfängt oder sich die Besucher einer Arztpraxis gar bedrängt fühlen, das findet in einer kommunikativen Grauzone statt. Die mit drohendem Unterton vorgebrachte Äußerung des Arztes, wonach der Patient selbst wissen müsse, wie viel ihm seine Gesundheit wert ist, kann bereits als Nötigung empfunden werden. Die Aufforderung der Sprechstundenhilfe, vor dem Gespräch mit dem Arzt erst den Augendruck messen zu lassen, ohne über seinen fraglichen Nutzen aufgeklärt zu sein oder einen Vertrag zu sehen, widerspricht eindeutig der Checkliste der Bundesärztekammer.

Doch falsche Anreize erhalten das System aufrecht. "Wenn man bedenkt, dass für eine IGEL teilweise mehr bezahlt wird, als ein Kassenarzt für die gesamte Behandlung im Quartal bekommt, ist die Motivation, solche Leistungen aus finanziellen Gründen durchzuführen, zwar nachvollziehbar, aber falsch", sagt Günther Jonitz. Und Verbraucherschützer Vogel fragt, was dagegen spreche offenzulegen, wenn Mediziner Verfahren ohne Evidenz anbieten und sich dabei nicht an die Vorschriften halten. "Das würde nicht nur dem Wohl der Patienten dienen, sondern wäre auch für die Vielzahl der seriös praktizierenden Ärzte ein Gewinn", sagt Vogel.

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