Journalismus:Zum Schweigen verurteilt

Journalismus: George Pell in Zeitungen - aber erst wenn der Richter das erlaubt.

George Pell in Zeitungen - aber erst wenn der Richter das erlaubt.

(Foto: Saeed Khan/AFP)
  • Gegen mehr als hundert australische Reporter, Redakteure und Medienbetriebe ist ein Verfahren eingeleitet worden.
  • Ihnen wird vorgeworfen, die Nachrichtensperre im Prozess gegen den australischen Kardinal George Pell missachtet zu haben.
  • Pell wurde im Dezember des sexuellen Missbrauchs von zwei Chorknaben für schuldig befunden, die Presse durfte aber erst am vergangenen Dienstag darüber berichten.

Von Jan Bielicki

Die Briefe kamen per Expresspost, und sie gingen Anfang Februar bei mehr als hundert australischen Reportern, Redakteuren und Medienbetrieben ein. Allein beim Konzern Nine Entertainement, der Melbournes Tageszeitung The Age, den Sydney Morning Herald und das Wirtschaftsblatt Financial Review herausgibt, bekamen mindestens 32 Mitarbeiter das Einschreiben - Absender: Kerri Judd, die Generalstaatsanwältin des australischen Bundesstaats Victoria. "Gegenwärtig beabsichtige ich, ein Verfahren wegen Missachtung gegen Sie einzuleiten", teilte sie den Empfängern darin mit.

Den Journalisten und ihren Arbeitgebern wirft sie vor, eine Verbotsverfügung von Victorias Bezirksgericht missachtet zu haben. Dort läuft ein Prozess, der nicht nur Australien, sondern auch zumindest die katholische Welt erschüttert. Im Dezember hatte eine Jury Kardinal George Pell, bisher Finanzchef und Nummer drei in der Verwaltungshierarchie des Vatikan, für schuldig befunden, sich vor 22 Jahren als Erzbischof von Melbourne an zwei damals 13 Jahre alten Jungen vergangen zu haben. Journalisten erlebten mit, wie das Wort "schuldig" im Gerichtssaal ertönte. Nur berichten durften sie nicht darüber.

Richter Peter Kidd hatte vor Prozessbeginn eine Nachrichtensperre verhängt. Sie untersagte allen in Australien empfangbaren Medien, irgendetwas über das Verfahren gegen den prominenten Angeklagten zu schreiben oder zu senden. Es war sogar verboten, zu berichten, dass es verboten war zu berichten. Mit solchen Verfügungen wollen australische Richter sicherstellen, dass Geschworene unvoreingenommen bleiben und Angeklagte ein faires Verfahren erhalten. Erst an diesem Dienstag hob Richter Kidd die Nachrichtensperre auf. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft eine zweite Missbrauchsanklage gegen Pell zurückgezogen, die in ein paar Wochen vor einer Jury verhandelt werden sollte.

Viel genutzt hatte das Verbot ohnehin nicht. Was im Prozess geschah, war bald "das am schlechtesten gewahrte Geheimnis des Landes", schreibt Lucie Morris-Marr. Die Reporterin hat Pells Prozess jeden Tag im Gerichtssaal verfolgt - und durfte seit fast neun Monaten nichts darüber schreiben, wie "in einer journalistischen Folterkammer". Doch schon am Tag des Schuldspruchs meldete Google, welcher Name in der australischen Ausgabe seiner Suchmaschine gerade besonders oft aufgerufen wurde: George Pell. US-Nachrichtenseiten wie The Daily Beast und die Washington Post stellten ausführliche Geschichten über das Verfahren online. Und gerade Kirchenmedien zogen nach: "Missbrauch: Kardinal Pell verurteilt - und die Medien schweigen", titelte etwa katholisch.de, das Internetportal der katholischen Kirche in Deutschland. Die Süddeutsche Zeitung hielt sich wie auch die New York Times an den Wortlaut des richterlichen Verbots. Beide Zeitungen berichteten nur in ihren gedruckten Ausgaben, nicht aber elektronisch über den Schuldspruch.

Was im Netz - sogar auf Wikipedia - zu lesen war, setzte Australiens Medien unter Druck. Zwei Tage nach dem Schuldspruch erschienen zwei Boulevardblätter aus dem Newscorp-Konzern des Medientycoons Rupert Murdoch mit außergewöhnlichen Titelseiten. "Zensiert" schrieb Melbournes Sun Herald in großen Buchstaben auf seine trauerschwarze Front. "Ein schreckliches Verbrechen. Die Person ist schuldig. Sie haben die Geschichte womöglich schon online gelesen. Aber wir können sie nicht veröffentlichen. Aber vertrauen Sie uns ... Es ist die größte Geschichte der Nation", titelte der Daily Telegraph aus Sydney. Auch The Age berichtete prominent, eine "hochprofilierte Figur" sei eines "ernsten Verbrechens" schuldig gesprochen worden.

Ein Kardinal hinter Gittern

Kardinal George Pell ist am Mittwoch in ein Gefängnis in Melbourne eingeliefert worden. Zuvor hatten seine Anwälte einen Antrag auf Haftverschonung gegen Kaution für den 77-Jährigen zurückgezogen. Eine Jury hatte Pell im Dezember des sexuellen Missbrauchs von zwei Chorknaben für schuldig befunden. In einer Anhörung über das noch zu bestimmende Strafmaß argumentierte sein Verteidiger Robert Richter, das Verbrechen wäre - wenn es tatsächlich so zugetragen hätte, wie die Geschworenen meinen - "nicht mehr als ein Fall einer ganz normalen sexuellen Penetration" gewesen. Richter Peter Kidd widersprach in scharfen Worten: "Ich sehe das als ein gefühlloses, unverschämtes Vergehen. Krass." Pell habe "zwei wehrlose Jungen ausgebeutet". Einer der Jungen, an denen sich der damalige Erzbischof von Melbourne nach einmütiger Überzeugung der Jury Ende 1996 und Anfang 1997 in der St.-Patrick-Kathedrale vergangen hatte, ist bereits 2014 an einer Überdosis Heroin gestorben. Das zweite Opfer sagte hinter verschlossenen Türen aus - offenbar so glaubwürdig, dass die Geschworenen keinen Zweifel an Pells Schuld hegten. Dessen Anwälte erklärten, ihr Mandant halte es für "angemessen", in Haft auf die Verkündung des Strafmaßes zu warten - das soll voraussichtlich am 13. März geschehen. Einen Antrag auf Berufung hat die Verteidigung bereits gestellt, unter anderem mit der Begründung, der Schuldspruch sei "unvernünftig". Ob der Antrag zulässig ist, entscheidet ein Richter des Berufungsgerichts.

Richter Kidd reagierte mit einer Art Wutanfall, dessen Protokoll er an die Medienhäuser schicken ließ. Angesichts des "ungeheuerlichen und flagranten" Bruchs seiner Verbotsverfügung stehe "eine Reihe von sehr wichtigen Medienleuten, wenn schuldig befunden, vor der Aussicht auf eine Gefängnisstrafe und wahrlich einer substanziellen Gefängnisstrafe", drohte der Richter und fragte die Generalstaatsanwältin nach der Höchststrafe für ein solches Vergehen. Die Antwort: "Ich denke, es sind etwa fünf Jahre." "Fünf Jahre", stimmte Kidd zu. Dazu kommen nach den Gesetzen des Bundesstaates Victoria hohe Geldstrafen.

Konsequenz dieses Dialogs sind nun die Briefe der Generalstaatsanwältin. Der Anwalt Justin Quill, der laut The Age 53 der Angeschriebenen vertritt, kritisierte in einem Antwortbrief an Kerri Judd deren "Schrotflinten-Vorgehen": "Es ist schwierig, Ihre Briefe als etwas anderes zu verstehen als einen konzertierten und strategischen Angriff auf die Medien."

Tatsächlich ist die Debatte über den Sinn solcher Nachrichtensperren längst eröffnet. Diese sähen "in diesem Zeitalter des allgegenwärtigen Internets ziemlich unsinnig aus", schreibt Richard Ackland, Herausgeber mehrerer juristischer Fachzeitschriften, im Guardian. Victorias Labor-Regierung hat bereits eine Reform der entsprechenden Gesetze angekündigt. Sie soll es Richtern schwerer machen, solche Verbotsverfügungen zu treffen. Das hatte zuvor ein Bericht eines ehemaligen Richters empfohlen, der im Auftrag der Landesregierung die ausufernde Maulkorb-Praxis der Gerichte untersucht hatte. Diese haben demnach zwischen 2014 und 2016 allein in Victoria fast 1600 Berichtsverbote verfügt. Dabei gibt es auch in Australien andere Möglichkeiten, prominenten Angeklagten ein faires Verfahren zu garantieren. Andere Bundesstaaten lassen Prozesse mit großem Medienecho auf Antrag nicht vor Geschworenen, sondern vor Berufsrichtern verhandeln, die sich in ihrem Selbstverständnis für immun gegen Einflüsse von außen halten.

Den Journalisten, denen nun eine Anklage droht, nutzt das nichts. Dass Kollegen wegen Missachtung des Gerichts hinter Gittern landen, kommt in Australien durchaus vor. Der Radiomann Derryn Hinch, heute Senator im Bundesparlament, veröffentlichte mehrmals verbotenerweise die Vorstrafen von Angeklagten, die wegen Kindesmord oder Kindesmissbrauch vor Gericht standen. Hinch ging einmal für zwölf, einmal für 50 Tage ins Gefängnis - in den Ziegelbau an Melbournes Spencer Street, in dem nun Kardinal Pell seine Zelle hat.

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