Gemeinnützigkeit:Zu modern und zu politisch fürs Gemeinwohl?

Weiberfastnacht in Köln

Auf der Höhe der Zeit? Karnevalsvereine gelten als gemeinnützig.

(Foto: dpa)
  • Für viele Vereine und Stiftungen ist die Anerkennung der Gemeinnützigkeit überlebenswichtig.
  • Nach einem Urteil gegen Attac stellen Konservative auch die Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe infrage.
  • Wichtig für die Gemeinwohl-Definition ist auch, wie politisch eine Organisation ist - aber nicht unbedingt, wessen Interessen sie vertritt.

Von Jana Anzlinger

Die einen rennen durch einen Parcours und schießen auf Scheiben, die anderen organisieren gerade Karnevalsumzüge, die dritten klagen auf Einhaltung der Luftgrenzwerte. Alle drei haben eines gemeinsam: Der Verein zur Förderung des IPSC-Schießens, lokale Karnevalsvereine und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sind gemeinnützig. Wer ihnen Geld spendet, kann die Zahlung von der Steuer absetzen.

Doch nur bei der DUH wird diese Gemeinnützigkeit momentan infrage gestellt. Auslöser der Diskussion ist eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Gemeinnützigkeit der globalisierungskritischen Bewegung Attac. Wer dem Gemeinwohl dient und wer nicht, an dieser Frage entzünden sich immer wieder Debatten.

Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit ist kein Verbot und ändert auch nichts am Status etwa als e.V. oder Stiftung. Trotzdem ist sie für die Betroffenen fatal, denn von der Gemeinnützigkeit hängt ab, wie viel Geld in die Kasse kommt. Nur wenn eine Organisation als gemeinnützig eingestuft wird, können Unterstützer ihre Spenden von der Steuer absetzen. Außerdem muss sie weniger Umsatz- und Körperschaftssteuer zahlen. Für viele Vereine sind das existenzielle Voraussetzungen.

Die Entscheidung, ob eine Organisation gemeinnützig ist, trifft zunächst das Finanzamt. Nach der ersten Anerkennung prüft die Behörde alle drei Jahre, ob sie noch gilt.

Wenn das Finanzamt zu ungunsten des Vereins entscheidet, kann der dagegen klagen. Zuständig sind die Finanzgerichte der Länder, der Bundesfinanzhof ist die letzte Instanz.

Für die Gemeinnützigkeit gibt es mehrere Kriterien. In der Abgabenordnung heißt es: "Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern." Was genau die Allgemeinheit fördert und was nicht, ist darunter im Detail aufgelistet. Insgesamt werden 25 "Zwecke" aufgeführt, von denen es mindestens einen zu fördern gilt. Dazu gehören etwa Umweltschutz, Brauchtumspflege, Religion, Berufsbildung, Kultur und Sport, wobei sicherheitshalber ausgeführt wird: "Schach gilt als Sport."

Eine Allianz aus mehr als 40 Organisationen fordert seit Jahren vergeblich, dass die Abgabenordnung reformiert wird. Sie monieren unter anderem, dass die ursprünglich in den 70ern erstellte Liste nicht so ganz auf Höhe der Zeit sei.

Moderne Hobbys und Fähigkeiten wie Programmiersprache und Medienkompetenz haben es nie auf die Liste geschafft. Organisationen, die Menschenrechte fördern oder sich für die LGBTQ-Community einsetzen wollen, haben ebenfalls Schwierigkeiten, sich einzusortieren.

Schützenvereine gelten als gemeinnützig, weil sie Brauchtumspflege betreiben, Paintball-Clubs aber nicht, weil es sich nach Auffassung der Behörden um ein Kriegsspiel handelt.

Explizit angeführt werden "die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports". Das Argument der Traditionalität macht also den Straßenfasching förderungswürdiger als den Christopher-Street-Day, den Modellflug förderungswürdiger als Pokémon Go und den Hundesport förderungswürdiger als das Frisieren von Hunden.

Zwar werden die Zwecke in der Praxis gedehnt, aber wie weit diese Dehnung geht, wirke willkürlich, sagen Kritiker.

Darauf deutet auch eine Stichprobe vom März 2018 hin. Ein Marburger schrieb mit Unterstützung der Otto-Brenner-Stiftung bundesweit 404 Finanzämter an. Er gab sich als eine Gruppe von Vereinsgründern aus und bat um Gemeinnützigkeit für drei fiktive Vereine. Die Anfragen an alle Finanzämter waren gleich formuliert. Das Ergebnis: In etwa der Hälfte der Fälle sagten die Finanzämter Gemeinnützigkeit zu, in der anderen nicht. Die Studie ist die einzige größer angelegte Untersuchung, weitere Daten zum Entscheidungsverhalten der Finanzämter gibt es nicht.

"Dann würden sich viele Vereine beschweren"

Susanne Tiedchen, Honorarprofessorin der FU Berlin und selbst Richterin am Berliner Finanzgericht, rechnet trotzdem nicht mit einer baldigen Änderung: "Der Gesetzgeber ist momentan in Steuerdingen nicht besonders aktiv, wir haben politisch andere Sorgen." Außerdem seien sehr viele Organisationen betroffen. "Wenn der Katalog eingeengt werden sollte, würden sich natürlich viele Vereine beschweren."

Die Abgabenordnung macht es den Behörden auch deshalb nicht leicht, weil neben der inhaltlichen Ausrichtung wichtig ist, wie die Organisation ihren zugeschriebenen Zweck erfüllt. Der Hauptvorwurf gegen Attac und DUH: Sie machen Politik.

Die Globalisierungskritiker von Attac sind dem Bundesfinanzhof zu "allgemeinpolitisch". In der Entscheidung gegen Attac heißt es: "Wer politische Zwecke durch Einflussnahme auf politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung verfolgt, erfüllt keinen gemeinnützigen Zweck." Es wird eine Reihe von Themenbereichen aufgezählt, zu denen es in den Jahren 2010 bis 2012, über die ursprünglich gestritten wurde, Attac-Kampagnen gab. Die Liste reicht von "Finanz- und Wirtschaftskrise" über "Arabischer Frühling" bis hin zu "Anti-Atom-Bewegung". Was die Richter daran stört: Dieses politische Engagement gehe über die Förderung einzelner Zwecke hinaus - und es sei zu nah an tagespolitischen Debatten. Juristin Tiedchen erklärt: "Der Zweck in der Satzung muss der Abgabenordnung entsprechen. Es ist eben fraglich, ab wann politisches Engagement über das Fördern des Zwecks hinausgeht." In den aufgezählten Themenbereichen habe Attac sich in akute Debatten eingemischt und auf die Seite der Parteien links des Sprektrums gestellt. Als Daumenregel schlägt die Richterin vor: "Wenn die Parteien aktuell über ein Thema streiten, dann würde ich davon als gemeinnütziger Verein die Finger lassen."

Attacs Argument, es sei eine Bildungsbewegung und deshalb mit vielen Themen befasst, akzeptieren die Richter nicht, weil es an "geistiger Offenheit" fehle.

Aus ähnlichen Gründen gelten Parteien oder etwa der Pegida Förderverein e.V. nicht als gemeinnützig. Parteinahe Stiftungen wie die Konrad-Adenauer-Stiftung andererseits sind durchaus gemeinnützig - mit der Begründung, dass sie politische Bildung betreiben. Ungeachtet aber der möglicherweise auch eingeschränkten geistigen Offenheit.

Nach dem Urteil gegen Attac nutzen CDU, FDP und AfD die öffentliche Aufmerksamkeit, um Stimmung gegen die Deutsche Umwelthilfe zu machen. Die DUH hat gegen mehr als 30 Kommunen geklagt, in denen sie die Stickstoffdioxid-Grenzwerte überschritten sah. Wegen der Klagen ist bereits in Hamburg ein punktuelles Fahrverbot für ältere Diesel-Kfz erlassen worden, Stuttgart folgte Anfang 2019. Schon bei ihrem Parteitag im Dezember haben die CDU-Delegierten die Forderung beschlossen, "zu prüfen", ob der Verein "noch die Kriterien für die Gemeinnützigkeit erfüllt". Die Bundesregierung hat bereits erklärt, den Beschluss zur Prüfung umzusetzen.

Der Antrag kam ursprünglich aus dem Bezirksverband Nordwürttemberg, dessen Sitz ausgerechnet in Stuttgart ist - und dessen Ehrenvorsitzender Matthias Wissmann einst den Automobilverband VDA geleitet hat.

Die Christdemokraten argumentieren, dass auch die DUH sich, wie Attac, vor allem politisch betätige. Sie pflege zudem ein "Abmahn-Finanzierungsmodell". Die DUH nutzt das eigens für solche Zwecke eingeführte Verbandsklagerecht. Noch ungeklärt ist die Frage, ob das Nutzen dieses Rechts einfach so mit politischen Kampagnen gleichzusetzen ist.

"Die Verbraucherzentralen nutzen das Verbandsklagerecht ja auch sehr oft", wirft Richterin Tiedchen ein. Allerdings gehe es bei denen nicht um aktuelle politische Kontroversen. "Es gibt ja nicht die Pro-faire-AGB-Partei und die Pro-unfaire-AGB-Partei. Verbraucherschutz wollen alle. Fahrverbote aber nicht."

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet sieht dunkle Machenschaften hinter der DUH. Sie sei "finanziert von einem ausländischen Autokonzern, der die deutsche Autoindustrie schwächen will". Er bezog sich auf die Förderung der DUH durch den japanischen Autohersteller Toyota. Wohl wegen dieser Kritik hat Toyota im Januar 2019 die DUH-Förderung eingestellt.

Tatsächlich dürfte aber die Identität der Spender und Mitglieder für die Gemeinnützigkeit keine entscheidende Rolle spielen. Immerhin sind zahlreiche Lobbygruppen als gemeinnützig anerkannt. Dazu gehört etwa die Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels war die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft als eines der Beispiele für Gemeinnützigkeit angeführt. Der gemeinnützige Förderverein Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (FINSM) e.V. ist allerdings im Februar 2016 aufgelöst worden.

Zur SZ-Startseite
Attac

Attac
:"Die Politik will unliebsame Organisationen kleinhalten"

Attac soll die Gemeinnützigkeit entzogen werden. Wie schwer trifft das die Globalisierungskritiker? Sprecherin Frauke Distelrath über Gütesiegel, Steuernachteile und einen gemeinnützigen Rüstungslobby-Verein.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: