EU:Hilfe für die Mutigen

Wer Korruption bekämpfen will, braucht auch Insiderwissen. Deshalb ringt die EU um eine Regelung, die Whistleblower künftig schützen soll.

Von K. Beisel, M. Szymanski, Brüssel/Berlin

Affären wie der VW-Dieselskandal oder die Panama Papers wären vielleicht nie oder zumindest viel später ans Licht gekommen, wenn es nicht Menschen gegeben hätte, die aus dem Inneren dieser Firmen berichtet hätten. In der Europäischen Union wird gerade über ein neues Gesetz verhandelt, das solche Whistleblower vor Nachteilen im Beruf und vor Strafverfolgung schützen soll; das Europäische Parlament hatte so ein Gesetz 2017 gefordert. Jetzt aber ist ein Streit darüber entbrannt, wer genau unter welchen Voraussetzungen von diesem Schutz profitieren soll.

Kern der Auseinandersetzung ist die Frage, an wen sich ein Whistleblower mit einem Missstand zuerst wenden soll. Wenn es nach dem Willen der Mitgliedstaaten geht, soll ein Hinweisgeber nur dann den vollen Schutz des Gesetzes genießen, wenn er in einem ersten Schritt versucht, mit seinem Anliegen in seiner Firma vorstellig zu werden. Erst danach dürfte er oder sie sich an eine externe Stelle wenden; und nur als letztes Mittel auch an die Öffentlichkeit. "Scheinheilig und zynisch" nennt das die zuständige Berichterstatterin im Europaparlament, die Sozialdemokratin Virginie Rozière: Der Schutz, den das Gesetz ja eigentlich gewähren solle, werde so vollkommen ausgehöhlt. Was, wenn der Arbeitnehmer Angst davor habe, einen Missstand innerhalb seiner Firma anzusprechen?

Es ist strittig, ob ein Whistleblower einen Missstand zuerst innerhalb der betroffenen Firma melden soll

Auch Organisationen der Zivilgesellschaft warnen davor, das Gesetz in dieser Fassung zu verabschieden. Mehr als 80 Interessenverbände und Vereine wie Transparency International oder der Deutsche Journalistenverband schrieben in der vergangenen Woche in einem offenen Brief, der Entwurf lasse verantwortungsbewusste Europäer im Stich: "Sie werden darunter leiden. Europa wird darunter leiden", heißt es darin. Es müsse zumindest "weitreichende Ausnahmen" von der internen Meldepflicht geben, zum Beispiel wenn "Gesundheitsgefahren oder das Beseitigen von Beweismitteln drohen", sagt auch der Berliner Bundestagsabgeordnete Johannes Fechner (SPD).

Genau wie Frankreich, das erst kürzlich ein nationales Gesetz zum Schutz von Whistleblowern erlassen hat, hat jedoch auch die Bundesregierung im Rat das Votum für das strengere, dreistufige Meldeverfahren mitgetragen. Ein Sprecher des Justizministeriums weist darauf hin, dass der Vorschlag der Mitgliedstaaten bereits Ausnahmen enthalte, wenn es für einen Whistleblower ein hohes Risiko von Vergeltungsmaßnahmen gebe oder wenn die Aussichten gering seien, dass ein interner Bericht wirklich dabei helfen würde, dem Missstand abzuhelfen. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) sagt: "Korruption muss auch als solche enttarnt werden. Das geht nur mit Insiderwissen. Oft bringen Whistleblower die entscheidenden Recherchen und Ermittlungen ins Rollen. Das erfordert Mut, der nicht sanktioniert, sondern unterstützt werden muss. Dafür brauchen wir starke europäische Regelungen."

Wie der Streit um das Meldesystem ausgeht, könnte sich schnell klären: An diesem Montag treffen sich die Unterhändler der EU-Institutionen, um das Gesetz möglichst noch vor der EU-Wahl auf den Weg zu bringen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: