Urteil:EU-Behörde muss Glyphosat-Studien herausgeben

Der Wirkstoff Glyphosat ist umstritten. (Foto: Patrick Pleul/dpa)
  • Die EU-Behörde, die für die Zulassung von Glyphosat zuständig ist, hat vor dem EU-Gericht verloren.
  • Sie muss Krebs-Studien zu dem Wirkstoff veröffentlichen.

Die EU-Behörde Efsa muss Studien veröffentlichen, die das Krebsrisiko von Glyphosat untersuchen. Nichtregierungsorganisationen fordern seit Langem, dass diese Analysen öffentlich werden. Die Efsa - die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit - hatte sich geweigert und vor allem mit dem Geschäftsgeheimnis der Glyphosat-Hersteller argumentiert. Damit kam sie vor dem Gericht der Europäischen Union nicht durch ( PDF).

Informationen über Umweltemissionen seien wichtiger als Geschäftsinteressen, so die Richter. Die Efsa kann sich aber noch an den Europäischen Gerichtshof wenden. In dem Fall geht es um zwei sogenannte Toxizitätsstudien. Die Efsa ist zu dem Schluss gekommen, dass Glyphosat für den Menschen wahrscheinlich nicht krebserregend sei.

Auch das Europaparlament hat vor Kurzem gefordert, Glyphosat-Studien besser öffentlich zugänglich zu machen. Allerdings können die Abgeordneten ohne die Mitgliedstaaten in der Sache nichts entscheiden. Eine europäische Bürgerinitiative für ein Verbot von Glyphosat hat mehr als eine Million Unterschriften gesammelt. Im November 2017 hatten die EU-Staaten beschlossen, die Zulassung von Glyphosat in Europa für fünf Jahre zu verlängern.

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