Asylpolitik:Leistungen für Asylbewerber sollen angepasst werden

Hubertus Heil

Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales

(Foto: dpa)
  • Erwachsene Asylbewerber erhalten derzeit 135 Euro Taschengeld im Monat. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will es einem Bericht zufolge erhöhen.
  • Der Bund ist eigentlich jährlich zur Anpassung der Leistungen an die Inflation verpflichtet. Seit drei Jahren war er dem aber nicht nachgekommen.
  • Aus der Unionsfraktion gibt es Kritik an den Plänen.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) soll eine Erhöhung der Leistungen für Asylbewerber planen. Nach Informationen der Bild am Sonntag sollen alleinstehende Erwachsene statt bisher 135 Euro Taschengeld im Monat künftig 150 Euro erhalten. Auch bei Jugendlichen und Kindern seien Erhöhungen geplant. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren bekämen 79 statt 76 Euro, für Kinder von 6 bis 13 Jahren sollen 97 statt 83 Euro gezahlt werden, für Kinder unter 6 Jahren 84 statt 79 Euro.

Seit Anfang 2016 hat der Bund den Regelsatz, der den Bedarf von Asylbewerbern und geduldeten Ausländern decken soll, nicht mehr an steigende Preise angepasst. Eigentlich soll das wie bei Hartz IV jährlich geschehen, per Verordnung des Ministeriums für Arbeit und Soziales in Berlin. Grundlage für die Anpassung ist die jährliche Einkommens- und Verbraucherstichprobe des Statistischen Bundesamts. Die letzte Erhöhung liegt aber drei Jahre zurück, weil ein Gesetzentwurf zur Erhöhung vergangene Wahlperiode im Bundesrat gescheitert war.

Union kritisiert die Erhöhung

Auch die neuen Pläne stoßen auf Kritik. "Mit einer Erhöhung der Leistungen senden wir das falsche Signal in die Herkunftsländer", sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei, der Bild am Sonntag. "Deutschland zahlt bereits heute mit die höchsten Sozialleistungen in Europa. Sie sind ein wesentlicher Anreiz für eine Antragstellung in Deutschland, und wir müssen deshalb vorhandene Möglichkeiten für ihre Absenkung nutzen."

Frei forderte insbesondere eine deutliche Absenkung der Leistungen für Asylbewerber, die bereits in einem anderen EU-Staat einen Antrag gestellt haben. "Für Dublin-Fälle darf es künftig nichts mehr bis auf die Rückfahrkarte geben."

Der neue Entwurf zur Höhe der Leistungen muss noch zwischen den Ministerien abgestimmt werden. Er soll Anfang 2020 in Kraft treten, wie eine Ministeriumssprecherin der Bild sagte.

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