Österreich:Wandern auf eigene Gefahr

Österreich: Kühe sind an sich friedlich, wenn man Regeln befolgt. Nun soll es einen verbindlichen "Verhaltenskodex" für Wanderer geben.

Kühe sind an sich friedlich, wenn man Regeln befolgt. Nun soll es einen verbindlichen "Verhaltenskodex" für Wanderer geben.

(Foto: Imago Stock&People)
  • Ein Tiroler Landesgericht verurteilte Ende Februar einen Almbauern zu einer hohen Schadenersatzzahlung, weil dessen Kühe eine Touristin totgetrampelt hatten.
  • Das Urteil löste eine solch große Aufregung und Empörung in Österreich aus, dass Bundeskanzler Sebastian Kurz nun ein Vier-Punkte-Paket vorlegt.
  • Für Wanderer bedeutet dies, dass sie in Zukunft wohl mehr "Eigenverantwortung" zu tragen haben, wenn sie auf Kühe treffen.

Von Peter Münch, Wien

Die Kühe auf den Almweiden sind jetzt Chefsache in Österreich. Umringt von zwei Ministerinnen und dem Präsidenten der Landwirtschaftskammer hat Bundeskanzler Sebastian Kurz persönlich am Montag verkündet, wie er die "Zukunft der Almen" sichern will. Bedroht nämlich sehen viele im Land diese Zukunft, seit ein Tiroler Landesgericht Ende Februar einen Almbauern zu einer hohen Schadenersatzzahlung verurteilt hat, weil dessen Kühe eine deutsche Touristin totgetrampelt hatten. Das Urteil hat eine solch große Aufregung und Empörung ausgelöst in Österreich, dass Kanzler Kurz nun ein Vier-Punkte-Paket vorgelegt hat, mit dem er "eine Grundlage schaffen will, dass sich solche Fälle und auch solche Urteile nicht mehr wiederholen". Für Wanderer bedeutet dies, dass sie in Zukunft wohl mehr "Eigenverantwortung" zu tragen haben, wenn sie auf Kühe treffen.

Die Lage ist so hoch kompliziert und politisiert, weil in Österreich für die Wirtschaft und für die Identität beides wichtig ist: die Almwirtschaft mit den Kuhherden und der Tourismus mit den Wanderer-Kohorten. Doch hier haben sich plötzlich harte Fronten gebildet, nachdem das Gericht in Innsbruck dem Landwirt aus dem Pinnistal eine hohe Strafzahlung aufgebrummt hatte: Insgesamt rund 180 000 Euro soll er an den Witwer und den Sohn jener 45-Jährigen zahlen, die 2014 mit ihrem Hund sein Weideland durchwanderte und Opfer der nicht eingezäunten Kühe geworden war. Dazu kommt noch eine monatliche Rente von 1200 Euro für den Ehemann und 350 Euro für den Sohn.

Erarbeitung von Maßnahmen

Die Debatte kochte schnell hoch, das Urteil wurde von den Bauernvertretern als "zukunftsgefährdend für die Almwirtschaft" attackiert. Der Tiroler Landeshauptmann Günther Plattner, ein ÖVP-Parteifreund des Kanzlers, wetterte gegen ein "Fehlurteil". In Oberösterreich wurde ein Hundeverbot auf Almen ins Spiel gebracht, weil die in den meisten Fällen beteiligt sind, wenn Kühe auf Menschen losgehen. Und im Nockgebirge verhängte ein Bauer bereits "für Jedermann/Frau und Hund ein absolutes Betretungsverbot" für seine Almflächen. Er wolle trotz des Urteils nicht drauf verzichten, "meine bösartigen Rinder auf die Alm zu treiben".

Um die Wogen zu glätten, hat nun der Bundeskanzler als Losung ein "Miteinander von Almwirtschaft und Tourismus" ausgegeben. Erreicht werden soll dies durch ein Bündel von Maßnahmen. Erstens: die Erarbeitung eines "Ratgebers" für die Almbauern, der Auskunft erteilt über Warnschilder und Einzäunungen. Zweiter Punkt ist ein "Verhaltenskodex" für die Touristen, der Regeln für den Umgang mit den Rindviechern definieren soll. Dies sind dann mehr als bloße Empfehlungen, denn die strikte Einhaltung der Regeln soll künftig darüber entscheiden, ob bei Kollisionen ein Anspruch auf Schadenersatz besteht.

Vorschlag für Gesetzesänderung

Als dritten Punkt kündigte Kurz eine Gesetzesänderung an, die "Rechtssicherheit für die Almbewirtschaftung" schaffen soll. Bislang liegt die Verantwortung für Schadensfälle in der Regel bei den Tierhaltern. Der Umweltschutzverein "Kuratorium Wald" hat bereits einen Formulierungsvorschlag für eine Gesetzesänderung vorgelegt, in dem Wanderern auferlegt wird, "selbst auf alle weide- und waldtypischen Gefahren zu achten". Das Betreten von Almwegen soll demnach "auf eigene Gefahr" erfolgen. Viertens soll zum Schutz der Bauern nach neuen Versicherungslösungen gesucht werden.

Das alles muss nun noch im Detail ausgearbeitet und umgesetzt werden. Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger wies darauf hin, dass die Zeit drängt, weil schon im April die neue Saison beginne. Zumindest allen (außer den Kühen) soll schon dann möglichst klar sein, welche neuen Regeln gelten auf den Almen Österreichs. Der zu Schadenersatz verurteilte Tiroler Bauer kann überdies noch auf ein milderes Urteil hoffen, er hat Berufung eingelegt.

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