Innere Sicherheit:1400 Bodycams für die bayerische Polizei

Ein Polizist mit Bodycam geht über das Oktoberfest auf der Theresienwiese. (Foto: dpa)

Die Polizeibeamten sollen die Kameras aktivieren dürfen, wenn sie oder Dritte bedroht werden. Datenschützer haben Bedenken.

Von Dominik Kalus, München

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat am Montag den Einsatz sogenannter Bodycams bei der bayerischen Polizei freigegeben. Für 1,8 Millionen Euro sollen insgesamt 1400 der Geräte angeschafft und an die Dienststellen verteilt werden. Bei den Bodycams handelt es sich um Kameras, die Polizeibeamte am Körper tragen und aktivieren dürfen, falls sie oder Dritte bedroht werden. Der einjährige Pilotversuch habe gezeigt, dass die Geräte eine deeskalierende Wirkung haben und Ausschreitungen gegen Polizisten verhindern könnten, sagte Herrmann. In den vergangenen Jahren seien Fälle von Aggression gegen Polizisten angestiegen.

Herrmann zufolge gehe es keinesfalls um "verdeckte Aufzeichnungen", sondern ausschließlich um den Schutz von Beamten. Die Kameras der Polizei werden in Signalfarbe gelb sichtbar am Körper getragen, bei Aktivierung blinkt der Apparat rot. Bevor ein Polizist eine Person filmen darf, muss diese gewarnt werden. Keine Aufnahmen seien erlaubt bei Versammlungen, Verkehrsdelikten oder bei der Unfallaufnahme. Einzelheiten sind im Polizeiaufgabengesetz geregelt.

Datenschützer waren insbesondere von der sogenannte Pre-Record-Funktion alarmiert. Diese erlaubt den Beamten, 30 Sekunden vor der eigentlichen Aufnahme zu filmen. Das Aufgezeichnete werde dabei nur gespeichert, falls es auch tatsächlich zu einer Aktivierung kommt. Das zusätzliche Material könne hilfreich sein, um unübersichtliche Situationen nachträglich aufzuklären. Etwaiges Filmmaterial wird auf dem jeweiligen Präsidium verschlüsselt gespeichert und nach 21 Tagen gelöscht - sofern es nicht zur Beweisermittlung benötigt wird, sagte Innenminister Joachim Herrmann. Die Beamten selbst, so betonte er, hätten keine Möglichkeit, Aufnahmen zu löschen.

© SZ vom 12.03.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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