Tierwohl:Vergeblicher Widerstand gegen grausame Tierexporte

Bayern Genetik Zuchtbullen in Grub, 2017

Glückliche Kühe? Wenn es um den Export geht, wird das Tierwohl nicht immer beachtet.

(Foto: Matthias Ferdinand Döring)
  • Tierexporte in Länder in Asien, den Nahen Osten und nach Nordafrika sind umstritten, weil dort nicht immer das Tierwohl im Vordergrund steht.
  • Veterinäre weigerten sich deshalb, Papiere für die Ausfuhr auszustellen.
  • Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig haben jedoch Exporteure festen Anspruch darauf, sofern die Tiere tatsächlich gesund und transportfähig sind.

Von Christian Sebald

Seit Anfang des Jahres haben die bayerischen Amtstierärzte massiven Widerstand gegen den Export von Nutztieren in Länder in Asien, den Nahen Osten und nach Nordafrika geleistet. Der Grund waren die Qualen, welche die Tiere oft auf den Transporten und bei der späteren Schlachtung erleiden. Nun zeichnet sich ab, dass der Widerstand großteils vergeblich war.

Die Gründe: Das Verwaltungsgericht Schleswig (Schleswig-Holstein) hat unlängst geurteilt, dass die Veterinäre auch in Zukunft die bisherigen Regularien für die Exporte nicht verweigern können und sich weiter an sie halten müssen. Auch die Positivliste mit Drittstaaten, in die Tierexporte ohne tierschutzrechtliche Bedenken möglich sind, kommt anders als von Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) versprochen. Sie ist nun eine Negativliste. Das heißt, sie listet Staaten auf, in die Tierexporte problematisch sein können, sodass die Veterinäre Exporte dorthin besonders genau prüfen müssen.

Für die Veterinäre wird beides eine herbe Enttäuschung sein. Die Tierexporte in Drittstaaten sind seit Jahren heftig umstritten. Die neue Auseinandersetzung hatte ihren Anfang genommen, als sich im Januar eine Amtstierärztin am Landratsamt Landshut weigerte, die Exportpapiere für eine trächtige Kuh nach Usbekistan auszustellen. Zur Begründung verwies sie auf einen Aufsatz in einer Fachzeitschrift. Danach können sich Amtstierärzte strafbar machen, wenn sie die Dokumente ausstellen, obwohl sie wissen, dass es sowohl beim Transport der Tiere als auch bei ihrer Schlachtung am Zielort mit hoher Wahrscheinlichkeit zu massiven Verstößen gegen das Tierschutzgesetz kommt.

Der Landshuter Landrat Peter Dreier (Freie Wähler) gab der Amtstierärztin ausdrücklich Rückendeckung. "Für mich ist es Tierquälerei, wenn Rinder aus unserer Region mehrere tausend Kilometer transportiert werden, um dann in Ländern geschlachtet zu werden, in denen es keinen Tierschutz gibt", sagte er. "Das können wir nicht mittragen." Wenig später folgten immer mehr Amtstierärzte und Landräte in Bayern - so wie auch in anderen Bundesländern - dem Landshuter Beispiel.

Auch Mitglieder der Staatsregierung bekundeten schnell Sympathie für den Widerstand. "Es ist unerträglich und moralisch nicht hinnehmbar, wie die Tiere leiden müssen, weil bei manchen grenzüberschreitenden Transporten die Tierschutzvorschriften nicht eingehalten werden", sagte Agrarministerin Michaela Kaniber (CSU). Und Umweltminister Glauber erklärte: "Ich habe großes Verständnis für die kritische Haltung der Behörden vor Ort. Tierschutz ist ein hohes Gut." Glauber versprach, rasch zu handeln und den Veterinären ein Rechtsgutachten zu den Exportpapieren und die Positivliste zu den Drittstaaten zu liefern.

Danach tat sich wochenlang nichts. Erst am Dienstagnachmittag verdichteten sich die Anzeichen, dass das Gutachten und eine Negativliste über Drittstaaten an diesem Mittwoch veröffentlicht werden sollen. Dabei hatte sich bereits Ende Februar abgezeichnet, dass die Veterinäre die Exportpapiere nicht weiter verweigern können. Damals verpflichtete das Verwaltungsgericht Schleswig Amtstierärzte des Landkreises Aurich, sogenannte Vorzeugnisse für den Export von 21 Rindern aus Schleswig-Holstein nach Marokko auszustellen. Vorzeugnisse bestätigen eigentlich nur, dass die Tiere gesund und transportfähig sind.

Gleichwohl sind sie Voraussetzung für die Ausfuhr von Nutztieren. Wenn Veterinäre ihre Ausstellung verweigern, ist ihr Export nicht möglich. In ihrem Widerstand gegen die Tierexporte hatten die Veterinäre zumeist die Vorzeugnisse verweigert. Nach dem Schleswiger Urteil haben die Exporteure - in diesem Fall die Rinderzucht-Genossenschaft Schleswig-Holstein - aber festen Anspruch darauf, sofern die Tiere tatsächlich gesund und transportfähig sind. Tierschutzrechtliche Aspekte spielen demnach keine Rolle. In der Rinderexport-Szene wird dem Spruch Präzedenzfall-Charakter zugeschrieben. Auch in Bayern fühlen sich die Exporteure dadurch bestärkt darin, dass sie Anspruch auf Vorzeugnisse haben, wenn die tiergesundheitlichen Voraussetzungen gegeben sind - unabhängig davon, wohin die Tiere transportiert werden und was im Zielland später mit ihnen passiert.

Entsprechend hoch war zuletzt der Druck auf die Amtstierärzte. Der Zuchtverband Mühldorf etwa hat unlängst beim Landratsamt Mühldorf Vorzeugnisse für den Export von 37 Rindern nach Usbekistan angefordert. Den Anträgen lag ein Schreiben eines Rechtsanwalts bei, in dem dieser den Veterinären nachdrücklich klar zu machen versuchte, dass der Zuchtverband Anspruch auf die Papiere habe. In Hoffnung auf das Rechtsgutachten und die Positivliste von Umweltminister Glauber sollen die Veterinäre die Anträge freilich bisher nicht bearbeitet haben. Der Geschäftsführer des Zuchtverbands Mühldorf, Josef Frank, wollte sich nicht dazu äußern. Dafür gab sich Georg Röhrmoser vom Landesverband bayerischer Rinderzüchter zuversichtlich, dass die Amtstierärzte schon demnächst wieder die geforderten Vorzeugnisse umstandslos ausstellen werden. In Bayern sind vergangenes Jahr 14 639 Rinder in insgesamt 19 Drittländer exportiert worden. Das mit Abstand wichtigste Zielland war die Türkei.

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