Rechtsstaat:Polizisten haben Namen

Das Wappen der bayerischen Polizei (Foto: picture alliance / Sven Hoppe/dp)

Die Kennzeichnungspflicht sollte selbstverständlich sein.

Von Ronen Steinke

Es ist keine Schande, wenn Polizisten Angst haben. Wenn sie aber Angst vor dem eigenen Rechtsstaat haben, dann ist das ein Problem. Gerade sträuben sich Polizisten landauf, landab gegen die Vorgabe, dass sie Namen oder wenigstens Nummern auf ihrer Uniform tragen sollen. Das Argument ist stets: Es würde missbräuchliche Strafanzeigen gegen unschuldige Beamte hageln. Sie wären schutzlos. Sie wären, trotz Unschuld, in Gefahr, Nachteile zu erleiden in den Mühlen der deutschen Justiz.

In Brandenburg ist die Polizeigewerkschaft damit unlängst (erfolglos) bis vor das Oberverwaltungsgericht gezogen, in Sachsen-Anhalt hat sich am Dienstag sogar das Landesverfassungsgericht damit befasst. Der Ruf der Polizei lautet: Man bewahre uns davor, selber mit unserem Rechtssystem zu tun zu bekommen! Für eine Polizei ist das beschämend.

Rechtsstaat heißt nicht: unangreifbarer Staat. "Der Rechtsstaat zielt stets auf die Begrenzung und Eingrenzung staatlicher Macht im Interesse der Freiheit der Einzelnen", so hat es der am 24. Februar verstorbene frühere Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde formuliert. Zur Begrenzung der staatlichen Macht gehört auch, dass Polizisten identifizierbar sind und keine anonyme Masse. Der rechtsstaatliche Geist könnte hier eine Stärkung vertragen.

© SZ vom 13.03.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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