Prozess:Mollath fordert 1,8 Millionen Euro

Entschädigung vom Freistaat für 2747 Tage zu Unrecht in Psychiatrie

Der Fall Gustl Mollath geht in eine neue Runde: Das wohl bekannteste Justizopfer Deutschlands fordert knapp 1,8 Millionen Euro vom Freistaat Bayern - für mehr als sieben Jahre zu Unrecht in der Psychiatrie. Am kommenden Mittwoch startet am Landgericht München I ein Zivilprozess um Amtshaftungsansprüche. Der heute 62 Jahre alte Mollath will Schadenersatz für 2747 verlorene Tage. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, hat der Freistaat bereits 70 000 Euro gezahlt.

"Ich hätte es im Interesse meines Mandanten und auch des Freistaates richtig gefunden, zu einer außergerichtlichen Einigung zu kommen", sagte Mollaths Anwalt Hildebrecht Braun. "Wir haben uns bemüht, zu einer vergleichsweisen Lösung zu kommen. Diese Bemühungen sind leider gescheitert. Ich glaubte, es wäre im Interesse einer Befriedung, dass man die Geschichte in anderer Form löst - aber wenn der Freistaat das anders haben will..." Gustl Mollath, der wegen unzähliger Mahnbriefe an Behörden und sogar den Papst im Ruf steht, ein Querulant zu sein, gehört zu den bekanntesten Justizopfern in Deutschland. 2006 wies ihn das Landgericht Nürnberg-Fürth in die Psychiatrie ein.

Zuvor hatte seine damalige und inzwischen gestorbene Ehefrau ihm vorgeworfen, er habe sie geschlagen, getreten, gebissen und gewürgt. Gutachter attestierten ihm dann eine psychische Störung. Ein Grund dafür: Er selbst hatte Strafanzeige gestellt gegen seine Frau und weitere Mitarbeiter sowie Kunden der Hypo-Vereinsbank wegen Steuerhinterziehung, Schwarzgeld- und Insidergeschäften. Die Staatsanwaltschaft lehnte die Anzeige ab.

Sechs Jahre nach dem Verfahren, im Jahr 2012, wurde dann ein interner Revisionsbericht der Hypo-Vereinsbank öffentlich, der einen Teil von Mollaths Vorwürfen bestätigte. Das Oberlandesgericht Nürnberg ordnete daraufhin die Wiederaufnahme des Strafverfahrens sowie die sofortige Freilassung Mollaths an. Im August 2014 wurde er vom Landgericht Regensburg freigesprochen.

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