Schule:Bundesrat stimmt Grundgesetzänderung für Digitalpakt zu

Schüler mit Tablet-Computer

Der Bund darf die Schulen künftig bei der Digitalisierung finanziell unterstützen.

(Foto: dpa)
  • Der Bundesrat hat der unter anderem für den Digitalpakt Schule notwendigen Grundgesetzänderung einstimmig zugestimmt.
  • Gegen die erste Fassung des Gesetzes hatten die Länder protestiert, weshalb der Vermittlungsausschuss angerufen werden musste.
  • Bis das Geld bei den Schulen ankommt, wird es allerdings noch eine Weile dauern.

Nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat für die erforderliche Verfassungsänderung - damit wird der Digitalpakt Schule nach monatelangen Streitigkeiten nun Realität. Die Entscheidung erfolgte einstimmig, erforderlich war eine Zweidrittelmehrheit. Im Rahmen des Digitalpakts stellt der Bund den Ländern innerhalb von fünf Jahren fünf Milliarden Euro für Laptops oder Tablets in den Schulen zur Verfügung.

Die Grundgesetzänderung war für den Bund Voraussetzung dafür, diese Mittel bereitzustellen. Der Bund kann nun auch Personal in den Schulen finanziell unterstützen, wenn es um besondere, befristete Ausgaben geht - etwa den Einsatz von Systemadministratoren für die Digitalisierung.

Die seit Längerem geplanten Verfassungsänderungen hatten Ende 2018 für Streit zwischen Bund und Ländern gesorgt, deshalb wurde der Vermittlungsausschuss angerufen. Der Bund rückte schließlich von seiner früheren Forderung ab, bei Bundeszuschüssen den Ländern ergänzende Zahlungen in gleicher Höhe vorzuschreiben.

Statt dieser 50:50-Regelung soll die Finanzierungsquote zwischen Bund und Ländern für jedes Projekt individuell festgelegt werden. Neben dem Bildungsbereich betrifft dies auch die finanzielle Beteiligung der Länder an den künftigen Bundesprogrammen im sozialen Wohnungsbau und zur Förderung des öffentlichen Nahverkehrs. Die geplante Verfassungsänderung sieht zudem vor, dass für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur schwächere Kontrollrechte des Bundes als in anderen Bereichen gelten.

Bis die angekündigten fünf Milliarden Euro allerdings bei den Schulen ankommen, wird noch etwas Zeit vergehen. In jedem Bundesland müssen noch einige bürokratische Hürden genommen werden. Zum Beispiel braucht es Richtlinien zur Mittelvergabe an die Kommunen, denen wiederum die jeweils zuständigen Justiz- und Finanzressorts zustimmen müssen. Experten rechnen daher damit, dass die Gelder nicht vor 2020 fließen werden.

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