Schwabing:Karlsruhe nimmt Revision an

Bundesgerichtshof lässt Antrag des Eltern-Kind-Zentrums zu

Ob das Eltern-Kind-Zentrum Schwabing-Maxvorstadt (Elki) in seinen Vereinsräumlichkeiten an der Nordendstraße bleiben darf, wird nun höchstrichterlich verhandelt. Der zuständige Senat am Bundesgerichtshof hat laut Elki-Anwalt Matthias Siegmann die Revision des Familienzentrums "wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen". Die schnelle Entscheidung über die Zulassungsfrage zeige, so der Jurist am Bundesgerichtshof, "dass sich der Senat für die aufgeworfenen Rechtsfragen interessiert". Der Ausgang des Revisionsverfahrens stehe damit freilich noch nicht fest. Ein "wichtiger Zwischenerfolg" sei die Zulassung dennoch.

In dem nunmehr acht Jahre schwelenden Streit zwischen dem integrativen Familienzentrum und einem Ehepaar, das über der Einrichtung wohnt, geht es formal lediglich um eine Fehlnutzung der Räumlichkeiten. De facto aber dreht sich bei dem Prozess alles um Lärm - um die Frage, ob für Einrichtungen wie das Eltern-Kind-Zentrum dasselbe Recht von Kindern auf Lärm gilt wie für Kindertagesstätten. Vor dem Landgericht München I ist das Elki seinerzeit gescheitert, ebenso vor dem Münchner Oberlandesgericht. Letzteres hatte das Elki abgewiesen, weil die Rechtssache "offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg" habe und ihr "keine grundsätzliche Bedeutung" zukomme. Doch damit gab sich der Vereinsvorstand nicht zufrieden - mit Recht, wie sich nun zeigt. "So wie uns", sagt die Vorsitzende Lara Mosdal, "geht es allein in München etwa 300 weiteren, zur Miete untergebrachten Elterninitiativen".

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