EuGH:Schutz für  Rettungsdienste

Luxemburg Der Europäische Gerichtshof hat die Position von Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) beim Transport von Notfallpatienten gestärkt. Bei der Betreuung und Versorgung von Notfallpatienten im Rettungswagen handele es sich um Gefahrenabwehr, entschied das Gericht am Donnerstag in Luxemburg. Die Aufträge dafür könnten deshalb nach EU-Recht auch ohne öffentliche Ausschreibung an gemeinnützige Organisationen vergeben werden. Das Urteil ist ein Rückschlag für private Anbieter, die versuchen, ihre Position auf dem in Deutschland bislang von Hilfsorganisationen dominierten Markt auszubauen. Konkret ging es in dem Urteil um die Vergabe des Rettungsdienstes in Solingen. Die Stadt hatte vier Hilfsdienste aufgefordert, Angebote abzugeben. Das Rote Kreuz und der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) erhielten schließlich die Aufträge.

© SZ vom 22.03.2019 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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