EuGH:Öko-Förderung ist keine staatliche Beihilfe

Deutschland hat im Streit über die Förderung von Ökostrom Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof: Die Finanzierung des Ausbaus von Strom aus Wind, Sonne und Co nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ist aus Sicht des EuGH keine staatliche Beihilfe. Rückforderungen der EU-Kommission in Millionenhöhe entfallen. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz werden die Kosten für den Ausbau von Ökostrom über eine Umlage finanziert, die alle Stromkunden zahlen. Derzeit sind das 6,4 Cent je Kilowattstunde. Das Gesetz gewährt jedoch Nachlässe für Unternehmen, die sehr viel Strom verbrauchen, zum Beispiel Stahlwerke. Die EU-Kommission hatte 2014 die Förderung nach dem EEG in der Fassung von 2012 als staatliche Beihilfe gewertet, diese aber für zulässig erklärt. Auch die Rabatte für Großverbraucher waren aus Sicht der Brüsseler Behörde Beihilfen. Diese hielt sie zum Großteil für zulässig. Einen kleinen Teil forderte die Kommission aber als überzogen zurück. Es ging um etwa 30 Millionen Euro. Dagegen klagte Deutschland vor dem EU-Gericht, unterlag dort 2016. Vor dem EuGH hatte die Bundesregierung jetzt Erfolg. Die obersten EU-Richter kippten sowohl den Beschluss der Kommission als auch den Spruch der ersten Instanz.

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