AfD-Fraktionschefin Katrin Ebner-Steiner will den Abgeordneten Franz Bergmüller aus der Fraktion ausschließen, einfach nur, weil er sie kritisiert. Sie gebärdet sich damit wie eine Königin im Absolutismus, die keine Majestätsbeleidigung duldet und widerspricht damit allen Grundsätzen, für die ihre Partei angeblich steht.
Die AfD fordert "Mut zur Wahrheit" und schreibt sich auf die Fahnen, als einzige den Schneid zu haben, auszusprechen, was sich andere nicht trauen. Sie rühmt sich, ihren Abgeordneten keine Fraktionsdisziplin aufzustülpen, weil jeder ein Recht auf seine eigene Meinung habe. Wenn AfD-Abgeordnete Muslimen pauschal absprechen, auf dem Boden der Verfassung zu stehen und Angela Merkel als "Stasi- und Schnüffelkanzlerin" betitelt wird, dann fällt das für sie unter die Meinungsfreiheit.
Wenn aber ein Abgeordneter aus den eigenen Reihen es wagt, die Fraktionsspitze zu kritisieren, dann muss er gehen? Gegen Franz Bergmüller ermittelt nicht die Staatsanwaltschaft wie damals gegen Günther Felbinger, den die Freien Wähler auch dann noch nicht aus der Fraktion ausschlossen. Bergmüller hat auch nicht den Rücktritt von Ebner-Steiner gefordert oder sie grob beleidigt. Er hat lediglich dazu aufgefordert, nach dem Austritt eines Fraktionskollegen innezuhalten und den politischen Kurs zu überdenken, der ihm zu weit nach rechts abdriftet.
Hätten CSU oder SPD jeden aus der Fraktion ausgeschlossen, der sich mal gegen die Fraktionslinie ausgesprochen hat, wären in ihren Reihen nicht mehr viele Abgeordnete übrig. Ein Ausschluss kommt dann in Frage, wenn die Zusammenarbeit in der Fraktion ansonsten unmöglich wäre. Dass Teile der AfD-Fraktion offenbar schon dann nicht mehr mit einem Parteikollegen zusammenarbeiten können, nur, weil er einer anderen Strömung angehört, zeigt ihr Verständnis von innerparteilicher Demokratie. Wer in der Fraktion am Dienstag dafür stimmt, Bergmüller auszuschließen, der stimmt gleichzeitig für seinen eigenen Maulkorb.