Gesellschaft:Mehr Rassismus, mehr Aufmerksamkeit

Benachteiligt

Migranten und Ostdeutsche haben nach einer neuen Studie häufiger schlechter bezahlte Jobs als Westdeutsche. Zudem sehen Ostdeutsche sich und Migranten darunter speziell Muslime als "Bürger zweiter Klasse" und nicht anerkannt von der deutschen Gesellschaft. Das geht aus einer Studie des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung hervor. Für die Studie wurden über 7200 Menschen in West- und Ostdeutschland in Telefoninterviews befragt. Die Zahl der befragten Muslime war nicht repräsentativ. Westdeutsche werfen beiden Minderheiten vor, sich als Opfer zu betrachten und nicht im heutigen Deutschland angekommen zu sein. "Westdeutsche erkennen die Lage der Ostdeutschen nicht vergleichbar an: Sie ignorieren damit die Wunden der Wiedervereinigung". dpa

Die Zahl der Anfragen, die die Antidiskriminierungsstelle des Bundes erreichen, ist seit 2015 um 70 Prozent gestiegen.

Von Anna Reuß, Berlin

Ein schwarzer Mann geht in einem Drogeriemarkt einkaufen, irgendwo in Deutschland. Der Kaufhausdetektiv spricht ihn an und will seinen Ausweis sehen. Warum, erklärt der Detektiv hinterher. Er habe prüfen wollen, ob gegen den Kunden bereits ein Hausverbot vorliege. Schließlich verhänge er häufig Hausverbote gegen Schwarze. Dem Kunden wird schließlich ein Schmerzensgeld zugesprochen - er hatte sich zuvor an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewandt.

Bernhard Franke ist kommissarischer Leiter dieser Stelle, und er erzählt den Fall aus der Drogerie, weil er doppelt beispielhaft ist: erstens, weil Menschen in Deutschland jeden Tag Diskriminierung im Alltag erleben, aufgrund ihrer Hautfarbe oder anderer Merkmale. Und zweitens, weil immer mehr dieser Fälle an seine Stelle herangetragen werden. 3455 Anfragen erreichten die Antidiskriminierungsstelle im vergangenen Jahr - 15 Prozent mehr als im Vorjahr. Seit 2015 verzeichnet die Behörde sogar einen Anstieg um rund 70 Prozent.

Die meisten Anfragen bezogen sich auf Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft oder rassistischer Zuschreibung, gefolgt von Geschlecht, Behinderung, Alter, Religion, sexueller Identität und Weltanschauung. Der "Marker" für Diskriminierung sei häufig die Hautfarbe, sagt Franke. Noch ein Beispiel: Eine Frau hat ein Vorstellungsgespräch in einem Gastronomiebetrieb. Man lehnt sie ab, weil sie mit ihrer Hautfarbe dort nicht arbeiten könne.

Die gestiegene Zahl von Beratungsanfragen führt Franke auf unterschiedliche Faktoren zurück: Zum einen füge der Zuwachs bei der ethnischen Diskriminierung sich in eine gesellschaftliche Entwicklung ein. Mit Sorge beobachte die Antidiskriminierungsstelle eine Radikalisierung, insbesondere hinsichtlich rassistischer Ressentiments, in weiten Teilen der Gesellschaft. Ein weiterer möglicher Grund für den Anstieg der Beratungen ist Franke zufolge die zunehmende Bekanntheit sowohl der Behörde selbst als auch des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.

Mehr als jede dritte Anfrage bezieht sich auf Diskriminierung im Arbeitsleben

Als dritten Faktor nennt Franke sogenannte Hashtag-Debatten: Im vergangenen Jahr hatten Nutzer in sozialen Netzwerken beispielsweise unter #metoo, #metwo oder #vonhier auf ihre Erfahrung mit Diskriminierung wegen ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe oder ihrer ethnischen Herkunft hingewiesen. Das könnte dazu beigetragen haben, vermutet Franke, dass Menschen eher bereit waren, über den Rassismus zu sprechen, der ihnen widerfahren ist.

Frauen machen dem Bericht zufolge häufiger als Männer Erfahrungen mit Diskriminierung. Die Zahl der Beratungsanfragen wegen sexueller Belästigung stieg zudem von 91 im Jahr 2016 auf 193 im vergangenen Jahr an. Dabei ging in vier von zehn Fällen die Belästigung vom Vorgesetzten aus.

Regelmäßig meldeten sich auch Arbeitgeber bei der Antidiskriminierungsstelle, um sich zu der Frage beraten zu lassen, wie Stellenausschreibungen korrekt formuliert werden müssen. Mehr als jede dritte Beratungsanfrage bezog sich auf Diskriminierung im Arbeitsleben.

Es sei wichtig, Diskriminierung nicht einfach hinzunehmen, sagt Franke - auch wenn es manchmal Geduld brauche, bis etwas passiert. Eine Frau in einer Reinigungsfirma, erzählt er, sei von einem männlichen Kollegen immer wieder angefasst und geküsst worden. Nachdem sie sich beschwert hatte, wurde er zwar abgemahnt, jedoch nicht versetzt, obwohl sich auch andere Mitarbeiterinnen über ihn beklagten. Erst nachdem die Antidiskriminierungsstelle den Arbeitgeber zu einer Stellungnahme aufforderte, war er bereit, den Belästiger zu versetzen.

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