Cum-Ex-Deals:Staatsanwaltschaft Köln klagt Kronzeugen im Steuerskandal an

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Das Bankenviertel in Frankfurt. (Foto: dpa)
  • Zwei ehemalige britische Aktienhändler sollen in Bonn wegen Cum-Ex-Geschäften vor Gericht kommen. Sie hatten als Kronzeugen die Ermittlungen erheblich vorangebracht.
  • Kommt es zum Hauptverfahren, stünde ein Musterprozess bevor, in dem die Strafbarkeit der komplexen Steuerdeals grundsätzlich geklärt würde.
  • Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt in 50 weiteren Verfahren gegen etwa 200 Beschuldigte.

Von Klaus Ott und Jan Willmroth, Frankfurt

Vor dem Landgericht Bonn steht der erste Strafprozess in Deutschlands größtem Steuerskandal bevor. Nach Informationen von Süddeutscher Zeitung und WDR hat die Staatsanwaltschaft Köln dem Gericht am Mittwochmittag die erste Anklage gegen zwei Kronzeugen zugestellt. Die Strafverfolger beschuldigen die beiden britischen Staatsbürger, mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften über Jahre hinweg den deutschen Fiskus um Geld erleichtert zu haben, indem sie sich mehr Steuern erstatten ließen, als sie vorher gezahlt hatten. Die Anklage lautet auf Steuerhinterziehung in besonders schweren Fällen. Dem Vernehmen nach füllt allein die Hauptakte mehr als 20 000 Seiten. Die Klageschrift wird nun den Angeklagten zugestellt. Anschließend prüft das Gericht, ob es ein Hauptverfahren eröffnet.

Das Landgericht Bonn bestätigte auf Anfrage ganz allgemein den Eingang einer Anklage im Komplex Cum-Ex. Details nannte das Gericht nicht.

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Das Verfahren gegen die beiden Kronzeugen würde voraussichtlich zum Musterprozess: Erstmals würde vor Gericht geklärt, ob die Cum-Ex-Geschäfte Straftaten waren, oder nicht. Das Gericht will dem Vernehmen nach in diesem Fall das ganze System Cum-Ex öffentlich ausbreiten. Mit all den Namen von angeblich oder wirklich beteiligten Banken, darunter die halbe City of London und die halbe Wall Street. Mit all den Tricks, die Banken, Fonds und Händler genutzt haben sollen, um den Fiskus zu täuschen. Und mit einer illustren Zeugenliste, auf der auch die Namen von involvierten Privatbankiers stehen dürften.

Etliche Beschuldigte verteidigen sich mit der Darstellung, sie hätten nur eine Gesetzeslücke ausgenutzt, sich aber nicht strafbar gemacht. Käme es in Bonn zu einer Verurteilung, wäre das ein Präzedenzurteil zumindest in erster Instanz. Für die mehreren Hundert Beschuldigten, gegen die Behörden in Deutschland ermitteln, könnte das Ergebnis des Bonner Prozesses also wegweisend sein.

Die beiden Aktienhändler, die nun angeklagt werden, sind zwei von insgesamt sechs Kronzeugen der Staatsanwaltschaft Köln. Die sechs, fast alle ehemalige Banker und Börsenhändler, haben nach Erkenntnissen von SZ und WDR umfassend ausgesagt und zahlreiche andere Akteure schwer belastet. Ihre Schilderungen halfen den Ermittlern sehr: Inzwischen führt die Staatsanwaltschaft Köln 51 Ermittlungskomplexe mit insgesamt etwa 200 Beschuldigten. Hinzu kommen drei Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Das Landgericht Bonn ist Anlaufstelle für viele der Verfahren, weil dort das für ausländische Kapitalverwaltungsgesellschaften zuständige Bundeszentralamt für Steuern sitzt. Wegen der zu erwartenden Fülle an komplexen Verfahren hat das Gericht voriges Jahr eine neue Kammer für Wirtschaftsstrafsachen eingerichtet und mit drei Richtern besetzt.

Die Angeschuldigten dürften auf ein geringes Strafmaß hoffen

Nach übereinstimmenden Angaben von Verfahrensbeteiligten gibt es keine Absprachen und keinen Deal zwischen den beiden Angeschuldigten, der Staatsanwaltschaft Köln und dem Landgericht Bonn über ein günstiges Urteil als Gegenleistung dafür, dass die beiden Börsenhändler ausgepackt haben. Der Ausgang des Verfahrens ist offen. Wer reinen Tisch macht, bekommt dafür freilich in der Regel eines Bonus bei Gericht. Insofern dürften die beiden Angeschuldigten auf ein einigermaßen mildes Urteil hoffen; etwa auf eine Gefängnisstrafe auf Bewährung. Sonst hätten die umfassenden Aussagen aus ihrer Sicht keinen Sinn ergeben. Steuerhinterziehung in besonders schweren Fällen kann mit bis zu zehn Jahren Gefängnis geahndet werden.

Ob die beiden Angeschuldigten eine Verurteilung akzeptieren oder den Bundesgerichtshof anrufen würden, dürfte von einem Strafmaß abhängen.

Die nun vorliegende Anklage ist die zweite überhaupt in Sachen Cum-Ex. Ende September 2017 hatte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt bereits eine erste Anklage beim Landgericht Wiesbaden vorgelegt. In diesem Fall geht es um die Hypo-Vereinsbank (HVB), die den von ihr verursachten Schaden inzwischen gutgemacht hat. Noch ist offen, wann das Gericht über eine Eröffnung des Verfahrens entscheidet. Derzeit sieht es so aus, als überholten die Staatsanwaltschaft Köln und das Landgericht Bonn die Wiesbadener Richter.

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