Artenschutz:Bienen-Volksbegehren: Bayerns Regierung lenkt ein

Sitzung des bayerischen Landtags

18,4 Prozent der bayerischen Wahlberechtigten haben im Februar das Volksbegehren "Rettet die Bienen" unterschrieben.

(Foto: dpa)
  • CSU und Freie Wähler wollen im Landtag das Volksbegehren annehmen - damit wird ein Volksentscheid hinfällig.
  • Kritische Punkte wollen sie in einem zweiten Gesetz regeln, das der Landtag parallel verabschieden soll.
  • Die Details soll der runde Tisch klären, den die Staatsregierung nach dem Erfolg des Bienen-Begehrens ins Leben gerufen hatte.

Die bayerische Regierungskoalition will den Gesetzentwurf des Artenschutz-Volksbegehrens komplett übernehmen - und damit einen Volksentscheid überflüssig machen. Wie am Mittwochmorgen aus Koalitionskreisen verlautete, soll dem Entwurf aber ein zweites Gesetz an die Seite gestellt werden, die Rede ist von einem "Ausgestaltungsgesetz". Darin sollen auch strittige Punkte des Volksbegehrens geregelt werden - etwa die Frage, wann Bauern ihre Wiesen walzen dürfen.

Was genau in diesem zweiten Gesetzentwurf steht, ist noch unklar. Das soll dem Vernehmen nach "im Konsens" am runden Tisch geklärt werden, den die Staatsregierung ins Leben gerufen hatte, nachdem das Volksbegehren "Rettet die Bienen" im Februar erfolgreich abgeschlossen worden war. Dieser runde Tisch soll noch etwa zwei Wochen unter Leitung des früheren Landtagspräsidenten Alois Glück (CSU) tagen. Es gehe um eine "Lösung, mit der auch die Bauern leben können", hieß es am Mittwoch.

Die Initiatoren des Bienen-Volksbegehrens hatten im Februar mehr als 1,7 Millionen Unterschriften für ihren Gesetzentwurf gesammelt. Mit einer Beteiligung von 18,4 Prozent war dies das bislang erfolgreichste Volksbegehren in Bayern, die Hürde von zehn Prozent Zustimmung wurde locker übersprungen. In einem solchen Fall kann der Landtag das Gesetz annehmen. Wenn er es ablehnt, kommt es zu einem Volksentscheid. Das ist im Falle des Artenschutz-Volksbegehrens nun offenkundig hinfällig.

Die Koalitionsfraktionen von CSU und Freien Wählern im Landtag sollten an diesem Mittwoch um 14 Uhr über diese Einigung der Koalitionsspitzen informiert werden und darüber beraten. Um 15 Uhr ist kurzfristig eine Pressekonferenz angesetzt worden. Daran nehmen Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer sowie von den Freien Wählern Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Fraktionschef Florian Streibl teil.

Noch vor einem Monat lehnte es die Staatsregierung ab, das Volksbegehren zu übernehmen

Am Dienstag war bereits deutlich geworden, dass in die Angelegenheit Bewegung kommt. Bauernverbands-Präsident Walter Heidl hatte gesagt, man habe das Signal des Volksbegehrens verstanden; die Landwirte seien bereit, Verantwortung zu übernehmen. Allerdings seien einige Punkte des Begehrens für sie nach wie vor nicht umsetzbar. Eben wegen dieser Kritik hatte Söder den runden Tisch einberufen, um Kompromissmöglichkeiten auszuloten. Zudem soll es dort um viele zusätzliche Maßnahmen gehen, um mehr Bienen-, Insekten-, Arten- und Umweltschutz im Freistaat sicherzustellen.

Noch Anfang März hatte sich Aiwanger klar dagegen ausgesprochen, den Gesetzesvorschlag im Landtag zu übernehmen. "Denn dann nähmen wir Dinge an, die fachlich nicht wasserdicht sind", sagte er damals. Forderungen nach einem Biotopverbund oder 30 Prozent Ökolandwirtschaft könnten nicht gesetzlich verordnet werden, sondern seien nur über Förderungen erreichbar. Aiwanger zeigte sich zuversichtlich, dass die Initiatoren des Volksbegehrens zu einem Kompromiss bereit sind. Diese seien "auf unsere politische Unterstützung angewiesen", sagte er damals. Wenn sie einen besseren Naturschutz wollten, müssten sie kooperieren. Auch aus der Staatskanzlei waren vor einem Monat Zweifel zu hören, ob dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens aufgrund juristischer Mängel zugestimmt werden könnte. Befürwortet wurde damals noch, am runden Tisch einen alternativen Gesetzentwurf auszuarbeiten, der auch die Unterstützung der Initiatoren fände.

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