Wahlrechtsreform:Unfähig

Die Parteien schaffen es nicht, den Bundestag zu verkleinern.

Von Nico Fried

Bedauerlicherweise ist bei einer Reform des Wahlrechts die Komplexität der Materie ähnlich groß wie das Potenzial, dieses Thema gegen die Politik als Ganzes zu wenden. Der Bundestag ist zuletzt immer größer geworden, seit 2002 stieg die Zahl der Abgeordneten von 603 auf 709 um fast ein Fünftel. So ein Aufwuchs ist in Maßen vertretbar, die zusätzlichen Kosten sind quasi der Preis für eine möglichst faire Sitzverteilung. Nicht mehr hinnehmbar ist aber, dass einer weiteren Aufblähung kein Einhalt geboten wird.

Danach sieht es nun aber aus, nachdem eine Arbeitsgruppe zur Reform des Wahlrechts ihre Beratungen ergebnislos beendet hat. Der Vorwurf der Kompromissunfähigkeit richtet sich gegen alle Fraktionen. Er ist schwer wegzudiskutieren, zumal keinem Bürger zuzumuten ist, sich zum Verständnis seines wichtigsten Partizipationsrechts durch das Gewirr von Normgrößen, Ausgleichsmandaten und Sitzkontingentverfahren zu schlagen.

Die Schuld für die verfahrene Lage trägt maßgeblich das Verfassungsgericht wegen seines willkürlichen Urteils von 2012. Trotzdem stehen jetzt alle Fraktionen in der Verantwortung, für einen Kompromiss auch eigene Nachteile hinzunehmen. Gerade Union und SPD können den Verdacht nicht ausräumen, mithilfe des Wahlrechts den Schwund ihrer Vormacht abmildern zu wollen.

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:Parteien scheitern mit Wahlrechtsreform

Monatelange Beratungen über eine Begrenzung der Überhang- und Ausgleichsmandate gehen ergebnislos zu Ende. Durch die Extra-Mandate ist die Zahl der Abgeordneten auf 709 gewachsen.

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