Aktuelles Lexikon:Treuepflicht

Beamte dürfen AfD-Mitglieder sein - in Maßen.

Von Josef Kelnberger

Erst in einer Zeit der Unruhe könne man Treue erkennen, soll Konfuzius einst gesagt haben. Die Lebensweisheit ließe sich nun auf Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst anwenden, die der AfD angehören. Eine Prüfung durch das Bundesinnenministerium hat ergeben: Die reine Mitgliedschaft in der Partei rechtfertigt noch keine Disziplinarmaßnahmen, da die AfD zumindest bisher nicht als verfassungsfeindlich eingestuft wird; mit Konsequenzen muss aber rechnen, wer in der Hitze des parteipolitischen Kampfes als Staatsdiener gegen die Treuepflicht verstößt. Die Treuepflicht zählt zu den Nebenpflichten eines Arbeitnehmers, die er über die Arbeitspflicht hinaus zu erbringen hat. Sie umfasst zum Beispiel die Verschwiegenheitspflicht, das Verbot, Schmiergeld anzunehmen, oder das Verbot, dem eigenen Arbeitgeber Konkurrenz zu machen. Für Beamtinnen und Beamte gilt zudem unter anderem: Sie müssen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung aktiv eintreten. Sie müssen bei politischer Betätigung Mäßigung und Zurückhaltung wahren und alles unterlassen, was dem Ansehen des Staates schadet, auch außerhalb ihres Dienstes. Wer also mit rassistischen Sprüchen auffällig wird, muss mit Strafen rechnen.

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