Beschwerden beim Presserat:Presserat erhielt im vergangenen Jahr mehr als 2000 Beschwerden

60 Jahre Presserat - Tageszeitungen

Viele Beschwerden seien von einem "medienkritischen Unterton" geprägt, heißt es beim Presserat.

(Foto: dpa)

So viele Leserinnen und Leser wie selten zuvor haben sich beschwert. Der Presserat erteilte 28 Rügen.

Die Zahl der Beschwerden beim deutschen Presserat ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Laut dem am Dienstag veröffentlichten Jahresbericht 2018 wandten sich im Berichtsjahr 2038 Leserinnen und Leser an die freiwillige Selbstkontrolle der Presse. Dies sei der zweithöchste Stand in der Geschichte des Presserats nach dem Rekordjahr 2015 mit damals 2358 Beschwerden, teilte das Gremium mit. Der Presserat erteilte demnach mit allein 28 Rügen mehr Sanktionen als 2017 (21 Rügen). Die meisten davon bezogen sich demnach auf Verletzungen des Persönlichkeits- und Opferschutzes, gefolgt von Rügen wegen der Vermischung von Werbung und redaktionellen Inhalten. Wie der Presserat erläuterte, prägte viele Beschwerden "ein medienkritischer Unterton". Zudem habe es zahlreiche Beschwerden zu politisch brisanten Themen wie Migration und Rechtspopulismus gegeben.

Einige Leser zweifelten die Medienberichte über Hetzjagden in Chemnitz an - zu Unrecht

Etwa nach den Ausschreitungen im August 2018 in Chemnitz. Einige Leser hätten bezweifelt, dass es dort tatsächlich zu Hetzjagden gekommen sei, über die viele Medien berichtet hatten. Der Presserat wies die Beschwerden als unbegründet ab. Es sei unstrittig, dass in Chemnitz Menschen andere Menschen gejagt hätten. "Als Freiwillige Selbstkontrolle entscheiden wir nicht über verschiedene Deutungen eines Geschehens, solange die Deutungen auf korrekten Fakten beruhen", sagte der Sprecher des Rats, Volker Stennei. "Der verantwortungsvolle Umgang mit Informationen ist Voraussetzung für die Glaubwürdigkeit der ethisch gebundenen Presse."

Beschwerden über die Herkunftsnennung von Straftätern gingen laut Bericht zurück. Nur noch 30 Leser hätten sich im vergangenen Jahr auf die entsprechende Richtlinie bezogen, in den Jahren davor seien es noch 41, davor 62 gewesen. Die Hälfte der Beschwerden in dem Bereich habe 2018 zu einer Sanktion geführt, im Verhältnis etwa so viele wie in den zwei Vorjahren.

2017 hatte der Presserat die entsprechende Richtlinie geändert. Sie fordert seitdem statt eines "begründbaren Sachbezugs" ein "begründetes öffentliches Interesse" als Voraussetzung dafür, die Herkunft von Tätern oder Verdächtigen zu erwähnen. Die alte Regel war vor allem im Zuge der Berichterstattung über die sexuellen Übergriffe in der Kölner Silvesternacht 2015/16 in die Kritik geraten.

Das Selbstkontrollorgan beschäftigte sich 2018 immer wieder mit unklar gekennzeichneter Werbung vor allem im Internet. Acht Rügen erfolgten wegen einer Vermischung von Werbung und Redaktion. Bezeichnungen wie "Advertorial" oder "Sponsored Post" reichen aus Sicht des Presserates nicht aus, um zu signalisieren, dass ökonomische Interessen im Spiel sind.

Im Fokus standen auch Online-Umfragen, die Meinungsforschungs-Start-ups wie Civey auf journalistischen Internetseiten anbieten. Das Gremium entschied: Ob solche Umfragen repräsentativ sind, müssen Redaktionen nicht selbst überprüfen, sofern es keine Anhaltspunkte gibt, am Kooperationspartner zu zweifeln. Die deutliche Mehrheit aller Beschwerden (65 Prozent) richtete sich gegen im Internet veröffentlichte Artikel. Das führt der Presserat auch darauf zurück, dass es einfacher sei, dem Selbstkontrollorgan einen Link zu mailen statt einen gedruckten Artikel einzuscannen. Unabhängig vom Verbreitungsweg sind regionale Tageszeitungsverlage laut dem Bericht nach wie vor die häufigsten Beschwerdegegner. Gegen sie richteten sich 653 Beschwerden, gefolgt von Boulevardzeitungen (238 Beschwerden), Publikumszeitschriften (218) und überregionalen Tageszeitungen (191).

Der Pressekodex enthält Regeln für die tägliche Arbeit von Journalisten. Der Presserat prüft auf dieser Grundlage Beschwerden gegen Zeitungen, Zeitschriften und Online-Medien. Bei Verstößen kann das Gremium Sanktionen aussprechen, als schärfste Maßnahme eine Rüge.

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