Fehlende Öffnungsklausel:Söder lehnt Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform ab

Gemeinsame Sitzung von CDU und CSU

"Dies ist ein sehr enttäuschender Vorschlag", sagt Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zum Gesetzentwurf für die Grundsteuerreform.

(Foto: Kay Nietfeld/dpa)
  • Finanzminister Scholz (SPD) legt am Dienstag den Gesetzentwurf zur Grundsteuer vor.
  • Eine zentrale Forderung des Koalitionspartners CSU ist darin aber nach wie vor nicht enthalten: eine Öffnungsklausel.
  • Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Söder nennt Scholz' Pläne im Gespräch mit der SZ "enttäuschend" und kündigt dagegen Widerstand an.

Von Cerstin Gammelin, Berlin, und Wolfgang Wittl

Man kann sagen, dass Olaf Scholz es darauf hat ankommen lassen. Wohlwissend, dass er eine zentrale Forderung der CSU ignorierte, legte er am Dienstag den Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer vor. Es ist eine heikle Reform, sie betrifft alle, die in Deutschland wohnen, egal, ob zur Miete oder im Eigentum. Und, wie nicht anders zu erwarten war, hat CSU-Chef Markus Söder das Angebot des SPD-Vizekanzlers zum Armdrücken umgehend angenommen.

Bayerns Ministerpräsident lehnte den Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform umgehend ab. "Dies ist ein sehr enttäuschender Vorschlag", sagte Söder der Süddeutschen Zeitung. "Das wird so nicht Gesetz werden". Bundesfinanzminister Scholz sei nicht auf die Bedenken Bayerns eingegangen. "Die Öffnungsklausel fehlt immer noch. Damit ist der Zug aufs falsche Gleis gesetzt."

Damit das Armdrücken gleich noch ein bisschen spannender wird, legte Söder noch nach: "Die CSU stimmt dieser unfairen Grundsteuer nicht zu." Das Scholz-Modell sei "länderfeindlich, bürokratisch und gegen Mieter".

Dass Söder den Ärger in verbale Kraft umsetzt, ist nachvollziehbar: Er hatte bereits in den Verhandlungen, die Scholz in den zurückliegenden Wochen mit den Bundesländern geführt hatte, klargemacht, dass er eine Öffnungsklausel wolle. Sie soll den Ländern die Möglichkeit geben, eigene Regeln zu erlassen. Wie weit die Öffnungsklausel gehen sollte, ließ er offen. Söder hatte mit seiner Forderung an seinen Vorgänger Horst Seehofer erinnert, der bei der Reform der Erbschaftsteuer wiederum den Vorgänger von Scholz, Wolfgang Schäuble, gehörig geärgert hatte.

Scholz wiederum ließ am Dienstag erkennen, dass er die Öffnungsklausel eher als Verhandlungsmasse betrachtet. Ohne die CSU wird er die Grundsteuer nicht reformieren können. Scholz braucht die Zustimmung der drei CSU-Minister, um den Gesetzentwurf durch das Bundeskabinett zu bringen. Es ist nicht zu erwarten, dass sich die Minister gegen ihren neu gewählten Parteichef stellen werden.

Unionskreisen zufolge hat Scholz das Angebot gemacht, in den Wochen bis zum Kabinettsbeschluss mit allen Beteiligten über eine Öffnungsklausel zu reden. Einfach wäre es, einen Wert, der in die Berechnung der Steuer einfließt, in die Obhut der Länder zu geben. Man könnte etwa den Bodenrichtwert regionalisieren, also den Gemeinden überlassen. Der Wert ist wichtig für die Einschätzung des Wertes einer Immobilie. Dazu wäre keine Grundgesetzänderung nötig.

Unklar ist, ob Merkel Finanzminister Scholz unterstützt

Besteht Söder aber darauf, eine große Öffnungsklausel einzubauen, die den Ländern die Wahl lässt, die Grundsteuer nach anderen Modellen als dem von Scholz vorgeschlagenen wertabhängigen Modell zu erheben, müsste das Grundgesetz geändert werden. Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig.

Scholz geht davon aus, dass das niemand wirklich will. Unklar ist auch, ob Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ihren Finanzminister unterstützt. Verkompliziert wird die Lage dadurch, dass die Unionsfraktion im Bundestag mehrheitlich hinter Söders Forderung steht. "Ohne Länder-Öffnungsklausel stimmen wir der Reform nicht zu", sagte der für Haushalt, Finanzen und Kommunen zuständige Unionsfraktionsvize Andreas Jung (CDU) in Berlin.

Das Bundeskabinett soll Scholz zufolge noch im April über den Gesetzentwurf abstimmen. Notfalls sollen die CSU-Minister in einer Protokollerklärung darlegen, dass sie unter dem Vorbehalt der Gespräche über eine Öffnungsklausel zustimmen. Mindestens bis dahin geht das Armdrücken weiter.

Die Reform der Grundsteuer muss bis Ende des Jahres durchgezogen werden. Klappt das nicht, fällt sie ersatzlos weg. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Sie spült 14 Milliarden Euro jährlich in die Kassen der Gemeinden. Von 2025 an soll die neue Grundsteuer gelten.

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