Pöcking:Ukrainische Familie muss in drei Monaten ausreisen

Die Familie fühlt sich in Pöcking seit vielen Jahren heimisch. (Foto: Arlet Ulfers)

Nach 13 Jahren mit falscher Identität hat das Paar reinen Tisch gemacht. Die Ausländerbehörde verlängert die Duldung aber nur um drei Monate.

Von Christian Deussing, Pöcking

Das Zittern geht weiter: Nur um drei Monate, bis zum 9. Juli, ist der Aufenthalt für das ukrainische Ehepaars Ljubov Sagan und Vladimir Ostash mit seinen zwei Kindern verlängert worden. Das entschied am Dienstag die Starnberger Ausländerbehörde. Diese weitere Duldungsfrist bestätigte der Sprecher der Landratsamtes, Stefan Diebl.

"Wir hatten schon damit gerechnet, aber doch auch auf eine bessere Entscheidung gehofft", sagt Ljubov Sagan, die mit ihrem Mann vor 15 Jahren mit gefälschten litauischen Pässen in Deutschland eingereist war und seit 2007 in Pöcking lebt. Seit ihrer Selbstanzeige im September 2017 dürfen die Eheleute hier nicht mehr arbeiten, und Ostash musste seine Handwerkerfirma abmelden. Dem Ehepaar ist bewusst, dass es ausreisepflichtig ist: Die Ausweisung in die Ukraine kann aber erst erfolgen, wenn auch die beiden Kinder über Ausweise verfügen; Chantal und Jonas sind in München geboren.

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Weil sie in der Ukraine keine Zukunft für sich sehen, bauen sich Vladimir Ostash und Ljubov Sagan in Pöcking unter falschem Namen eine neue Existenz auf. Nun entscheidet sich, ob die Familie bleiben darf.

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Das Ehepaar erhielt nach eigenen Angaben jetzt von der Ausländerbehörde das Ratgeber-Infoblatt "Going Home - Rückkehr in die Heimat". Es sei ihnen auch geraten worden, Sozialhilfe zu beantragen. "Wir haben es abgelehnt", sagt das Paar, das fließend Deutsch spricht und am liebsten sofort wieder arbeiten würde - er als Allround-Handwerker mit Serviceapp für Baustoffhändler und sie als Deutschlehrerin für Ausländer.

Das Ehepaar glaubt, nicht mehr die Kraft und das nötige Geld zu haben, gegen eine Ausreiseverfügung zu klagen. Es hofft aber mit Hilfe der Härtefallkommission in Bayern, doch noch in Pöcking bleiben zu dürfen.

© SZ vom 10.04.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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